Frage der Woche beantwotet von Andre Grüner
Frage der Woche Nr. 20

„Wie kann der Bürokratieabbau forciert werden?“

15. Mai 2023

In dieser Woche antwortet André Grüner, Abteilungsleiter Legal Management / Support, auf unsere FRAGE DER WOCHE:

In den „Wirtschaftspolitischen Positionen 2023“ haben wir uns genau zu diesem Thema geäußert. Ich würde gern daraus zitieren: „Um so viel Gewerbefreiheit wie möglich zu erreichen, sind Ministerien und Behörden stärker in Sachen Deregulierung in die Pflicht zu nehmen, da die Schaffung von mehr Freiraum zur Ausübung einer unternehmerischen Tätigkeit das Kernelement öffentlicher Wirtschaftsförderung ist. Auch unter Verweis auf positive Beispiele im Ausland ist darauf hinzuwirken, dass Regulierungen über Gesetze, Satzungen und Verordnungen nur noch dort erfolgen, wo sie sinnvoll und notwendig sind. Bürokratieabbau muss sich in der tatsächlichen Reduzierung von Regelungen und Informationspflichten ausdrücken. Eine Folgenabschätzung für Gesetzgebungsprozesse ist vorzunehmen. Das Prinzip „one in, two out“ (bei Inkrafttreten eines neuen Gesetzes, müssen im Gegenzug zwei bestehende entfallen) sollte dabei als Grundsatz dienen. Vereinfachungen sollten vor allem für KMU umgesetzt werden.
 
Da in allen Phasen des Unternehmenszyklus zu viele verschiedene Behörden und Ämter angelaufen werden müssen, sollten zur Entlastung standardisierte Nachweise über eine einzige Antragsbehörde (Eingangsbehörde = one stop shop) gebündelt eingereicht werden können. Im Falle weiterer notwendiger ordnungsrechtlicher Genehmigungen muss die Antragsbehörde den Verwaltungsprozess mit den anderen Genehmigungsbehörden zur Erlaubniserteilung organisieren. Im Zeitalter der Digitalisierung ist bei den zuständigen Behörden auf eine schnelle Einführung digitaler Möglichkeiten einzuwirken, so dass Beantragung, verwaltungsinterne Bearbeitung und Weiterleitung sowie behördlicher Bescheid elektronisch erfolgen.

Für Behörden und Ämter müssen im Umgang mit Daten von Bürgern und Unternehmen der Datenschutz und Datensensibilität einen hohen Stellenwert einnehmen. 
Auch um das große unternehmerische Potenzial von Menschen mit Migrationshintergrund volkswirtschaftlich nutzen zu können und deren nachhaltige unternehmerische Betätigung zu ermöglichen, sind gesetzliche Regelungen für eine unkompliziertere Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit schnellstmöglich zu schaffen und umzusetzen.“

Die aktuellen „Wirtschaftspolitischen Positionen“ können Sie hier nachlesen.

Ihre Kontaktperson

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T: +49 341 1267-1183
M: +49 151 12671303
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E: andre.gruener@leipzig.ihk.de

Porträt André Grüner

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