Wie gehe ich bei der Fachkräftesuche, bezogen auf Personal aus dem Ausland, vor?
23. Januar 2023In dieser Woche antwortet Martin Steindorf (Geschäftsfeldmanager Standortpolitik) auf die FRAGE DER WOCHE:
Grundsätzlich müssen wir bei Beschäftigten aus dem Ausland unterscheiden zwischen EU-Ausland und sogenannte Drittstaaten, also Ländern, die nicht innerhalb der EU liegen.
Bei Beschäftigten aus einem EU-Land gilt die Arbeitnehmerfreizügigkeit. Hier muss „nur“ das beachtet werden, was auch für die Einstellung eines deutschen Arbeitnehmers gilt, beispielsweise das Arbeitszeitgesetz. Speziell zu beachtende Regelungen gibt es jedoch nicht.
Das ändert sich, wenn wir Menschen aus sogenannten Drittstaaten betrachten, beispielsweise Marokko oder Brasilien. In diesen Fällen müssen rechtlich andere Anforderungen beachtet werden. Hier gilt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz.
Beim Fachkräfteeinwanderungsgesetz gilt seit 2020, dass Menschen mit einem akademischen Hintergrund oder einer Berufsausbildung grundsätzlich eingestellt werden können. Das ist die wichtige und elementare Voraussetzung. Ansonsten gibt es keine Liste mehr mit Berufen, die ausgeschlossen sind und es muss auch nicht dargelegt werden, dass man dafür keinen Deutschen gefunden hat. Auf unserer IHK-Webseite haben wir ein aktuelles Merkblatt zu diesem Thema, welches wir Hinweise zu den rechtlichen Standards enthält. Darin werden die Regeln, bezogen auf die diversen Zielländer, differenziert betrachtet und entsprechend beschrieben.
Mittlerweile gibt es auch ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren, welches das Procedere vereinfacht, sodass die Fachkräfte schneller und komplikationsloser im Inland einsetzbar sind.
Bei der Suche gibt es drei Optionen:
Die erste Option – und das wäre immer unsere Empfehlung an Sie – ist, dass Sie mit dem Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit in Kontakt treten. Vielen Betrieben und Unternehmen wird diese Stelle bekannt sein, da der Arbeitgeberservice ja auch für die Arbeitnehmersuche im Inland zuständig ist. Bei der Agentur für Arbeit gibt es die sogenannte ZAV, die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung. Diese führt auf der ganzen Welt Recruiting-Projekte durch und unterstützt Sie dabei, Fachkräfte im Ausland zu finden. Es gibt beispielsweise gegenwärtig ein Projekt in Nordafrika, indem speziell Marokko, Algerien und Libyen bearbeitet wird. Zurzeit gibt es auch ein Projekt in Kolumbien, hier werden speziell IT- und Metallfachkräfte gesucht. Wenn man als Arbeitgeber oder als „Betriebe im Verbund“ insgesamt 15 Beschäftigte sucht, dann initiiert die ZAV dafür sogar rein eigenes Projekt. Wir empfehlen Ihnen, dass Sie den Arbeitgeberservice direkt auf ausländische Beschäftigte (in Drittstaaten) ansprechen (telefonisch unter der 088 4555520 oder per E-Mail an leipzig.arbeitgeberservicenoSpam@arbeitsagentur.de ).
Die zweite Option wäre: Sie nutzen gewerbliche Personalvermittler, die es natürlich auch im Ausland gibt. Hier dürfen wir als IHK niemanden empfehlen, da wir neutralitätsgebunden arbeiten. Im Internet wird man jedoch unter den Schlagwörtern „Personalvermittlung ausländischer Fachkräfte“ fündig. Es gibt einige Agenturen, die ganz speziell in verschiedenen Zielländern Erfahrungen haben, die Fachkräfte nach Deutschland bringen und sich um die behördlichen Angelegenheiten kümmern.
Hier bitten wir Sie jedoch, sich im Vorfeld ausreichend zu informieren und zu beachten, dass diese Angebote finanziell aufwendig sind.
Die dritte Möglichkeit ist, dass Sie selbst aktiv werden und sich fragen, welches Zielland in Frage kommen würde, um gezielt in den Internet-Portalen nach Fachkräften zu schauen. Das ist sicherlich kein ganz einfacher Weg und auch aufwendiger. Grundsätzlich gibt es jedoch, ähnlich den Portalen in Deutschland, im Ausland private Matching-Portale, die sich mit der Fachkräftesuche auseinandersetzen.
Weitere Informationen finden Sie hier.