„Welche Vorteile bietet das elektronische Antragsverfahren für Carnets – eCarnet?“
24. Oktober 2023Das Carnet, umgangssprachlich „Zollpassierscheinheft“, hat, egal ob eine Beantragung auf persönlichem oder – jetzt neu – elektronischem Wege erfolgt, für Antragstellende viele Vorteile in der Zollabwicklung. Carnets können für den temporären Export unterschiedlicher Warenarten verwendet werden. Zu den drei Basisanwendungen gehören Messe- und Ausstellungsgüter, Berufsausrüstung und Warenmuster. In 78 Ländern wird bei der Ein- und Ausreise ein und dasselbe Dokument verwendet. In der Regel ist es ein Jahr gültig und kann für mehrere Reisen in ein oder auch verschiedene Länder ausgestellt werden.
Neben der bisherigen schriftlichen sowie persönlichen Antragstellung bieten wir Ihnen ab sofort auch als Standardverfahren die Beantragung auf dem elektronischen Weg an. Nach einer Registrierung Ihres Unternehmens schaltet die IHK zu Leipzig Ihren Account frei und Sie können mittels einer Web-Anwendung Ihre relevanten Daten zum Zielland und natürlich zur Ware eingeben. Anschließend senden Sie per Mausklick den Antrag bequem, ortsunabhängig und zeitsparend an uns. Das Carnet wird durch die IHK zu Leipzig ausgedruckt, sodass Antragsteller weder einen Drucker benötigen noch Formularvordrucke bestellen oder vorhalten müssen.
Die Internationale Handelskammer (ICC) strebt ab dem Jahr 2027 eine vollständige Digitalisierung des internationalen Zollverfahrens Carnet an, also beginnend bei der Antragstellung bis zur abschließenden Abwicklung des Re-Imports der vorübergehend ausgeführten Güter. Somit wird immer mehr klar: mit dem eCarnet kommen Sie schneller und zukünftig auch ganz papierlos durch den Zoll.
Nutzen Sie gern schon ab sofort das neue Antragsverfahren. Sie können sich auf unserer Website informieren und registrieren.
Ihre Fragen beantworten Anne Gerritzen und Nadine Thieme. Schicken Sie uns gerne eine E-Mail an: exportnoSpam@leipzig.ihk.de