„Was macht die Mediations- und Schlichtungsstelle der IHK zu Leipzig?“
17. Oktober 2023In dieser Woche antwortet Peggy Wöhlermann, zuständig bei der IHK zu Leipzig unter anderem für das Sachverständigenwesen, das Onlinerecht und die Mediations- und Schlichtungsstelle, umfassend auf unsere FRAGE DER WOCHE:
Häufig gibt es im Geschäftsleben Auseinandersetzungen und unterschiedliche Standpunkte bei der Vertragserfüllung, die mehr von Emotionen und weniger durch sachliche Argumente und Aspekte geprägt sind. Die Positionen verhärten sich. In aller Regel ist eine Entscheidung durch das Gericht erforderlich.
Allerdings bedeutet ein Gerichtsverfahren zumeist die Beendigung der Zusammenarbeit der Parteien. Vernünftiger ist es, mit wirtschaftlichem Sachverstand juristische Meinungsverschiedenheiten ohne Gerichte erfolgreich beizulegen.
Eine Schlichtung oder eine Mediation bietet hier die große Chance, den Konflikt inhaltlich wirklich zu beenden, um für die Zukunft eine unbelastete Geschäftsbeziehung aufrechterhalten zu können.
Welche Aufgabe hat die Mediations- und Schlichtungsstelle der IHK zu Leipzig?
Die Industrie- und Handelskammer zu Leipzig (IHK) bietet durch die Geschäftsstelle der Mediations- und Schlichtungsstelle die Möglichkeit, wirtschaftliche Streitigkeiten außerhalb des Gerichtssaals klären zu lassen. Das Unternehmen kann sich zwischen zwei Verfahrensarten, der Mediation und der Schlichtung, entscheiden. Die IHK unterstützt die Parteien bei deren Durchführung.
Seit wann gibt es die Mediations- und Schlichtungsstelle der IHK zu Leipzig?
Die Mediations- und Schlichtungsstelle der IHK gibt es mittlerweile seit 1998. Sie besitzt die Anerkennung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz als Gütestelle gem. § 794 Abs. 1 Nr. 1 Zivilprozessordnung (ZPO). Das heißt: aus Vergleichen, die an der Mediations- und Schlichtungsstelle durchgeführt wurden, kann zwangsvollstreckt werden. Leiterin der Geschäftsstelle sowie Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um Mediation und Schlichtung ist Peggy Wöhlermann. Sie berät über die alternativen Konfliktlösungswege, Vorteile, Nachteile, Kosten und benennt kompetente und neutrale Wirtschaftsmediatoren und Schlichter.
Was ist Mediation und was ist Schlichtung?
Die Mediation ist wie die Schlichtung ein außergerichtliches vertrauliches Verfahren zur Konfliktbeilegung mit Unterstützung eines neutralen Dritten, dem Mediator oder Schlichter.
Bei diesem Verfahren versuchen die Medianten eigenverantwortlich und freiwillig eine einvernehmliche Lösung zu finden. Der Mediator unterstützt die Medianten allparteilich dabei, eine befriedigende, interessengerechte und im Ergebnis faire Vereinbarung zu erzielen.
Im Unterschied zur Mediation leitet bei der Schlichtung ein neutraler Schlichter das Verfahren, welcher am Ende der Verhandlung den Konfliktparteien einen Entscheidungsvorschlag (Schlichterspruch) unterbreitet. Diesen Vorschlag können die Parteien annehmen oder ablehnen. Bei einer Nichtannahme ist der Konflikt unentschieden und weiterhin offen.
Wer wählt den Mediator aus?
Die Medianten suchen den Mediator selbst aus. Dabei können sie die von der IHK geführte Mediatoren-Liste zur Hilfe nehmen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass die Geschäftsstelle auf Wunsch der Parteien einen geeigneten Mediator vorschlägt.
In welchen Bereichen kann Mediation eingesetzt werden?
Eine Mediation kann bei einer Vielzahl von Streitigkeiten eingesetzt werden. Sowohl bei innerbetrieblichen Konflikten, zum Beispiel bei Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern oder Umstrukturierungsmaßnahmen im Unternehmen. Aber auch bei Streitigkeiten aus Liefer-, Werk- und Handelsvertreterverträgen hat sich das Mediationsverfahren bewährt. Ebenso kann bei länderübergreifenden Streitfällen und auch bei Patent- und Lizenzstreitigkeiten ein Mediationsverfahren ratsam sein.
Welche Vorteile haben Mediations- und Schlichtungsverfahren im Vergleich zum Gerichtsverfahren?
Die Verfahren sind schnell – es gibt keine zweite Instanz. Zumeist wird in einer Sitzung ohne umfangreichen Schriftverkehr eine Lösung erzielt (80 bis 90 Prozent der Verfahren enden erfolgreich). Im Durchschnitt liegt die Dauer einer Mediation bei 8 bis 10 Stunden. Die Verfahren sind unbürokratisch und kostengünstig – keine Gerichtsgebühren, kein Anwaltszwang. Die Verfahren sind interessengerecht – Interessen und Ziele werden eingebracht und berücksichtigt, erzielte Ergebnisse werden akzeptiert und respektiert, der Konflikt ist befriedet. Die Verfahren stabilisieren die Geschäftsbeziehungen – da gemeinsam erzielte Lösungen die Geschäftsbeziehungen nachhaltig und langfristig sichern. Sie sind diskret, da sie vertraulich und nicht öffentlich sind im Gegensatz zu einem Gerichtsverfahren, sodass Geschäftsinterna und mögliche Imageverluste nicht an die Öffentlichkeit gelangen.
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