„Was ist eigentlich ein Carnet?“
13. März 2023In dieser Woche antwortet Matthias Feige, Geschäftsfeldmanager International, auf die FRAGE DER WOCHE:
„Carnet“ kommt aus der französischen Sprache und bedeutet übersetzt „Heft“.
Die Abkürzung „A.T.A.“ steht für „vorübergehende Einfuhr“ (französisch: admission temporaire; englisch: temporary admission). Frei übersetzt heißt „Carnet A.T.A.“ also Zollpassierscheinheft für die vorübergehende Einfuhr von Waren und ist damit ein Reisepass für Waren. Es dient als Zollanmeldung und zugleich als Bürgschein. Die IHK-Organisation bürgt gegenüber dem Zoll im Einfuhrland dafür, dass der Carnetinhaber keine Zollschuld entstehen lässt.
Das Carnet A.T.A. / C.P.D. erleichtert die vorübergehende Ausfuhr von Waren (zum Beispiel Berufsausrüstung, Messegut und Warenmuster). Voraussetzung ist hierbei, dass die Waren nach der vorübergehenden Ausfuhr in unverändertem Zustand wieder in die EU eingeführt werden. Das Carnet A.T.A. / C.P.D. dient als Zollpapier sowohl für den deutschen Zoll als auch für den Zoll im Zielland. Dadurch ist eine zügige Grenzabfertigung möglich. Weitere Zollformalitäten sind nicht erforderlich. Die Zahlung von Zöllen oder die Hinterlegung von Sicherheitsleistungen in den Einfuhrländern entfällt.
Das A.T.A.-Verfahren kann in mehr als 75 Ländern angewendet werden. Das Carnet C.P.D. (die Abkürzung C. P. D. steht für „Carnet de Passages en Douane“) ermöglicht es, Waren vorübergehend nach Taiwan zu verbringen. Dieses Verfahren beruht auf einer Vereinbarung zwischen der EU und Taiwan und kann auch nur in diesem Verhältnis angewendet werden.
Die Gültigkeit beträgt grundsätzlich ein Jahr. Sie können daher ein Carnet A.T.A. für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres verwenden.