„Was hat es mit dem Kulturfonds Energie des Bundes auf sich?“
22. Mai 2023In dieser Woche antwortet Marcus Schulze, Branchenberatung Medien I IT I Kreativwirtschaft, auf unsere FRAGE DER WOCHE:
Die Kultur- und Kreativwirtschaft war bekanntermaßen mit am stärksten von der Corona-Krise betroffen. Hinzu kam mit dem Beginn des Krieges im vergangenen Jahr die Energiekrise.
Ziel des Fonds ist allgemein die Abfederung gestiegener Strom-, Gas- und Fernwärmepreise für Kultureinrichtungen und -veranstaltende. Zu dieser Zielgruppe gehören insbesondere Kulturzentren oder -stätten, Kinos und Konzerthäuser auch und gerade in unserem Kammerbezirk.
Für Kultureinrichtungen gilt laut Gesetzgeber Folgendes: „Die förderfähigen Kosten einer Einrichtung sind die Mehrkosten, die sich aus der Differenz zwischen den jeweils aktuellen Energiekosten (unter den Bedingungen der Preisbremsen) für 80 Prozent des historischen Verbrauchs und den historischen Kosten für 100 Prozent des historischen Verbrauchs ergeben. Der verbrauchsunabhängige Grundpreis wird hierbei nicht berücksichtigt. Die förderfähigen Energiemehrkosten werden anteilig erstattet.“ Der Kulturfonds Energie bezuschusst die förderfähigen Mehrkosten bei den privaten Einrichtungen zu max. 80 Prozent. „Neu gegründete Kultureinrichtungen, die keinen historischen Verbrauch angeben können, müssen eine begründete Jahresverbrauchsprognose unter normalen Betriebsbedingungen vorlegen. (…) Ein Förderantrag kann auch gestellt werden, wenn der aktuelle Arbeitspreis unter dem durch die Preisbremsen für die jeweilige Einrichtung geltenden gedeckelten Preis liegt.“
Für weitere Kulturveranstaltende, hier sind „ticketbasierte Kulturveranstaltungen in geschlossenen Räumen“ zu nennen, gilt: Bei ihnen wird der höhere Bedarf an Energiekosten über einen Festbetrag gefördert. Dieser staffelt sich nach Kapazität des Saals.
Der Förderzeitraum ist begrenzt vom 1. Januar 2023 (rückwirkend) bis zum 30. April 2024.
Wer einen Antrag auf die erste Tranche (1. Januar 2023 bis 31. März 2023) stellen will, muss diesen bis spätestens 30. Juni 2023 einreichen.
Weitere Informationen und Antragsformulare gibt es hier:
https://www.kulturfonds-energie.de/
Nachtrag: „Der Kulturfonds Energie des Bundes wird als Härtefallhilfe aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds-Energie (WSF-E) finanziert. Dieser endete infolge des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 15.11.2023 zum Jahresende. Mit Auslaufen des WSF-E endet auch der Kulturfonds Energie des Bundes. Die 4. und 5. Fördertranche, deren Antragszeitraum im Jahr 2024 gelegen hätte, müssen daher entfallen.
Um den Kultureinrichtungen bzw. Kulturveranstaltenden, die bis zum 21.11.2023 (Datum der Haushaltssperre gemäß § 41 BHO) einen Antrag gestellt haben, Vertrauensschutz zu gewähren, haben sich Bund und Länder darauf verständigt, dass die bis einschließlich 21.11.2023 eingereichten Anträge im Kulturfonds Energie des Bundes auf der Grundlage der vorliegenden Angaben der Antragstellenden von den Bewilligungsstellen der Länder soweit möglich final, soweit nötig zunächst vorläufig verbeschieden und die beantragten Summen ausgezahlt werden.
Bei nur vorläufigen Bescheiden werden die Anträge nach Auszahlung von den Bewilligungsstellen der Länder im Nachgang abschließend geprüft. Dabei kann es ggf. zu Rückforderungen kommen.
Anträge von Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltenden, die nach dem 21.11.2023 gestellt wurden, können aufgrund der o. g. Umstände hinsichtlich der Bundesförderung nicht mehr positiv verbeschieden werden.“
Quelle: https://www.kulturfonds-energie.de/index.html