Frage der Woche | Beantwortet von Martin Steindorf
Frage der Woche Nr. 5

Was hat es mit dem beschleunigten Fachkräfteverfahren auf sich und wie hilft mir die IHK dabei?

30. Januar 2023

In dieser Woche antwortet Martin Steindorf (Geschäftsfeldmanager Standortpolitik) auf die FRAGE DER WOCHE:

Im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes ist das beschleunigte Fachkräfteverfahren eine sehr interessante Option für die Arbeitgeber, um den Prozess zu beschleunigen. Mit dem beschleunigten Fachkräfteverfahren haben Arbeitgeber die Möglichkeit, für die Einreise einer bestimmten Fachkraft aus dem Ausland eine Vorabzustimmung der Ausländerbehörde zu einem Visum zu erhalten. Unter Vorlage dieser Vorabzustimmung bei der deutschen Auslandsvertretung wird das Visumsverfahren beschleunigt durchgeführt.

Hierbei schließt der Arbeitgeber eine Vereinbarung mit der zuständigen Ausländerbehörde (per Vollmacht vom zukünftigen Beschäftigten), gegen ein Entgelt in Höhe von 411 Euro, ab. Die Behörde dient während des gesamten Verfahrens als zentraler Ansprechpartner und vermittelt, welche Unterlagen benötigt werden und leitet diese als Schnittstelle an die entsprechenden Akteure weiter (z. B. an die Agentur für Arbeit). Im Bestfall erteilt die Ausländerbehörde als Abschluss des Verfahrens eine sog. Vorabzustimmung. Mit Hilfe dieser Vorabzustimmung erhält die Person aus dem Ausland bereits nach zwei Wochen einen Termin in der Auslandsvertretung. Zwei weitere Wochen später wird im positiven Fall das Visum ausgehändigt. Somit bietet das beschleunigte Verfahren die Möglichkeit einer erheblichen Verkürzung des Verwaltungsverfahrens.

Weitere ausführliche Informationen zum beschleunigten Fachkräfteverfahren erhalten Sie auf den Seiten des Sächsischen Staatsministeriums des Innern.

Wie hilft die IHK zu Leipzig dabei?

Wir führen Erstberatungen durch und erläutern die Voraussetzungen. Anschließend verweisen wir auf das Fachinformationszentrum Zuwanderung Leipzig. Hier wird in einem Vorab-Check geprüft, ob das Verfahren für Sie in Betracht kommt bzw. eine Beschäftigung überhaupt möglich ist. Falls dem so ist, wird Schritt für Schritt geschaut, welche Unterlagen Sie benötigen. Danach erfolgt eine direkte Übermittlung an die Ausländerbehörde.

Die IHK hat vor zwei Jahren eine Kooperation mit dem Fachinformationszentrum Zuwanderung abgeschlossen. Das beinhaltet u. a. die fachliche Unterstützung bei IHK-Informationsveranstaltungen für Betriebe.

Außerdem kann die IHK bei Problemen im beschleunigten Verfahren hinzugezogen werden und den Austausch zur Ausländerbehörde suchen.

Ihre Kontaktperson

Bei Fragen hilft Ihnen Christopher Donner gerne weiter.

T: +49 341 1267-1322
M: +49 151 12671444
F: +49 341 1267-1422
E: christopher.donner@leipzig.ihk.de

Aufnahme der IHK-Fahnen vor dem Haus

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