Frage der Woche beantwortet von Jens Januszewski
Frage der Woche Nr. 10

„Wie kann mein Unternehmen das Energie-Härtefallprogramm nutzen?“

06. März 2023

In dieser Woche antwortet Jens Januszewski, Geschäftsfeldmanager Innovation und Umwelt, auf die FRAGE DER WOCHE:

Ab April 2023 soll es auch im Freistaat Sachsen ein Härtefallprogramm für besonders von Energiepreissteigerungen betroffene Unternehmen geben. Dieses betrifft Preissteigerungen bei nicht leitungsgebundenen Energieträgern wie beispielsweise Heizöl, Pellets, Kohle, Flüssiggas etc. Preissteigerungen für Strom, Erdgas und Wärme werden hingegen nicht berücksichtigt, da für diese Energielieferanten bereits bundesweit Preisbremsen eingeführt wurden.

Für Sachsen stehen ca. 50 Mio. Euro vom Bund für das Härtefallprogramm zur Verfügung, welche an Klein- und Mittelständische Unternehmen, je nach Betroffenheit, weitergegeben werden sollen. Voraussetzung für eine erfolgreiche Antragsstellung ist, dass sich die Abnahmestelle in Sachsen befindet.

Die Anträge auf Unterstützung werden künftig über eine Onlineplattform der Sächsischen Aufbaubank (SAB) zu stellen sein. Antragsberechtigt sind Unternehmen, bei denen sich die Kosten für die Beschaffung des Energieträgers in 2022 gegenüber 2021 mindestens verdreifacht haben.
Für Unternehmen, welche durch die Steigerung der Energiekosten in eine Existenzgefährdung gerutscht sind, wird das Programm auf 2023 ausgeweitet und greift bereits bei einer Verdopplung der Kosten für die Beschaffung des Energieträgers und einer Bestätigung der Existenzgefährdung durch den Wirtschaftsprüfer/Steuerberater.

Die Förderrichtlinie wird aktuell vom Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) erarbeitet und soll demnächst veröffentlicht werden. Danach werden weitere Details und Fragen zu klären sein.

Bei der Erarbeitung des Sächsischen Härtefallprogramms sind die Industrie- und Handelskammern aus Leipzig, Chemnitz und Dresden eingebunden und haben sich auch für die Einbeziehung von Heizöl und Pellets eingesetzt, welche der Bund zwischenzeitlich ausgeschlossen hatte.

Ihre Kontaktperson

Bei Fragen hilft Ihnen Benjamin Rummel gerne weiter.

T: +49 341 1267-1263
F: +49 341 1267-1422
E: benjamin.rummel@leipzig.ihk.de

Aufnahme der IHK-Fahnen vor dem Haus

Ähnliche Artikel

Bauarbeiter betoniert Christopher Donner, Beschäftigungspolitik und Fachkräftesicherung

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Was steht drin?

29. April 2024

Wirtschaft ist immer im Wandel und braucht deshalb angepasste Lösungen für sich auftuende Probleme. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist solch ein Lösungsansatz. Wir sprachen mit dem Experten der IHK zu Leipzig für Beschäftigungspolitik und Fachkräftesicherung Christopher Donner über die Inhalte.

Jetzt lesen
Porträt von Laura Joeken DIE DIALEKTWEGMACHERIN Laura Joeken im Gespräch

Die eigene Sprache, insbesondere der Dialekt, ist ein sensibles Thema

02. April 2024

Bei Verhandlungen oder Präsentationen für Ausschreibungen ist der erste Eindruck äußerst wichtig. Zu diesem gehört auch die Sprache. Laura Joeken ist DIE DIALEKTWEGMACHERIN, hilft aber auch bei der Schnelligkeit und der klaren Aussprache, gerade im Business-Bereich. Wir fragten und sie antwortete.

Jetzt lesen
Grafik eines Hauses mit erneuerbaren Energien und Energie-Label A-F Matthias Weiland im Gespräch

Das Gebäudeenergiegesetz. Was steht drin?

04. März 2024

Mit Beginn des Jahres 2024 trat die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft. Welche Inhalte sind jetzt gesetzlich festgeschrieben? Matthias Weiland, Ansprechpartner der IHK zu Leipzig, klärt auf und spricht über Nachweispflichten, Übergangsfristen und Neuerungen.

Jetzt lesen