„Wie kann mein Unternehmen das Energie-Härtefallprogramm nutzen?“
06. März 2023In dieser Woche antwortet Jens Januszewski, Geschäftsfeldmanager Innovation und Umwelt, auf die FRAGE DER WOCHE:
Ab April 2023 soll es auch im Freistaat Sachsen ein Härtefallprogramm für besonders von Energiepreissteigerungen betroffene Unternehmen geben. Dieses betrifft Preissteigerungen bei nicht leitungsgebundenen Energieträgern wie beispielsweise Heizöl, Pellets, Kohle, Flüssiggas etc. Preissteigerungen für Strom, Erdgas und Wärme werden hingegen nicht berücksichtigt, da für diese Energielieferanten bereits bundesweit Preisbremsen eingeführt wurden.
Für Sachsen stehen ca. 50 Mio. Euro vom Bund für das Härtefallprogramm zur Verfügung, welche an Klein- und Mittelständische Unternehmen, je nach Betroffenheit, weitergegeben werden sollen. Voraussetzung für eine erfolgreiche Antragsstellung ist, dass sich die Abnahmestelle in Sachsen befindet.
Die Anträge auf Unterstützung werden künftig über eine Onlineplattform der Sächsischen Aufbaubank (SAB) zu stellen sein. Antragsberechtigt sind Unternehmen, bei denen sich die Kosten für die Beschaffung des Energieträgers in 2022 gegenüber 2021 mindestens verdreifacht haben.
Für Unternehmen, welche durch die Steigerung der Energiekosten in eine Existenzgefährdung gerutscht sind, wird das Programm auf 2023 ausgeweitet und greift bereits bei einer Verdopplung der Kosten für die Beschaffung des Energieträgers und einer Bestätigung der Existenzgefährdung durch den Wirtschaftsprüfer/Steuerberater.
Die Förderrichtlinie wird aktuell vom Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) erarbeitet und soll demnächst veröffentlicht werden. Danach werden weitere Details und Fragen zu klären sein.
Bei der Erarbeitung des Sächsischen Härtefallprogramms sind die Industrie- und Handelskammern aus Leipzig, Chemnitz und Dresden eingebunden und haben sich auch für die Einbeziehung von Heizöl und Pellets eingesetzt, welche der Bund zwischenzeitlich ausgeschlossen hatte.