Frage der Woche beantwortet von Jens Januszewski
Frage der Woche Nr. 10

„Wie kann mein Unternehmen das Energie-Härtefallprogramm nutzen?“

06. März 2023

In dieser Woche antwortet Jens Januszewski, Geschäftsfeldmanager Innovation und Umwelt, auf die FRAGE DER WOCHE:

Ab April 2023 soll es auch im Freistaat Sachsen ein Härtefallprogramm für besonders von Energiepreissteigerungen betroffene Unternehmen geben. Dieses betrifft Preissteigerungen bei nicht leitungsgebundenen Energieträgern wie beispielsweise Heizöl, Pellets, Kohle, Flüssiggas etc. Preissteigerungen für Strom, Erdgas und Wärme werden hingegen nicht berücksichtigt, da für diese Energielieferanten bereits bundesweit Preisbremsen eingeführt wurden.

Für Sachsen stehen ca. 50 Mio. Euro vom Bund für das Härtefallprogramm zur Verfügung, welche an Klein- und Mittelständische Unternehmen, je nach Betroffenheit, weitergegeben werden sollen. Voraussetzung für eine erfolgreiche Antragsstellung ist, dass sich die Abnahmestelle in Sachsen befindet.

Die Anträge auf Unterstützung werden künftig über eine Onlineplattform der Sächsischen Aufbaubank (SAB) zu stellen sein. Antragsberechtigt sind Unternehmen, bei denen sich die Kosten für die Beschaffung des Energieträgers in 2022 gegenüber 2021 mindestens verdreifacht haben.
Für Unternehmen, welche durch die Steigerung der Energiekosten in eine Existenzgefährdung gerutscht sind, wird das Programm auf 2023 ausgeweitet und greift bereits bei einer Verdopplung der Kosten für die Beschaffung des Energieträgers und einer Bestätigung der Existenzgefährdung durch den Wirtschaftsprüfer/Steuerberater.

Die Förderrichtlinie wird aktuell vom Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) erarbeitet und soll demnächst veröffentlicht werden. Danach werden weitere Details und Fragen zu klären sein.

Bei der Erarbeitung des Sächsischen Härtefallprogramms sind die Industrie- und Handelskammern aus Leipzig, Chemnitz und Dresden eingebunden und haben sich auch für die Einbeziehung von Heizöl und Pellets eingesetzt, welche der Bund zwischenzeitlich ausgeschlossen hatte.

Ihre Kontaktperson

Bei Fragen hilft Ihnen Benjamin Rummel gerne weiter.

T: +49 341 1267-1263
M: +49 151 15664640
F: +49 341 1267-1422
E: benjamin.rummel@leipzig.ihk.de

Aufnahme der IHK-Fahnen vor dem Haus

Ähnliche Artikel

Tony Hammer lehnt sich an den Van seiner Firma an. Internationale Fachkräfte für die Region. Ein Positivbeispiel.

„Hier sagt man: Komm her, ich helfe Dir, wir machen das gemeinsam.“

14. November 2024

Es gibt sie, die positiven Beispiele der Anwerbung internationaler Arbeits- und Fachkräfte, auch in unserer Region. Die Firma Elektronik Hammer aus Grimma ist solch ein Beispiel. Was der Erfolg von Tony Hammer und seinem Team mit UBAconnect zu tun hat, beschrieben wir in diesem Beitrag.

Jetzt lesen
Zwei Frauen schauen sich eine Broschüre an Robert Hentschel im Gespräch zur Gründungswoche

Gründe fürs Gründen

05. November 2024

Vom 18. bis zum 24. November 2024 findet die Gründungswoche statt. Robert Hentschel, Abteilungsleiter Mitgliederbetreuung der IHK zu Leipzig verrät im Gespräch, wie sich die IHK zu Leipzig dabei engagiert.

Jetzt lesen
Foto von Andreas Lamm Gespräch mit ECPMP Managing Director Andreas Lamm

Stimmenvielfalt muss man sich auch leisten können.

21. Oktober 2024

Die IHK zu Leipzig wird durch die ehrenamtlich eingebrachte Expertise von 14 Ausschüssen unterstützt. Diese laden sich in Abständen wiederum externes Expertenwissen ein, um davon zu partizipieren. Beim Ausschuss für Medien, IT und Kreativwirtschaft beispielsweise war Andreas Lamm zu Gast.

Jetzt lesen