Einhaltung allgemeiner Compliance-Regelungen im Mittelstand ist wichtig
22. Juli 2022Die IHK zu Leipzig berät
Es kommt vor, dass beim fast unüberschaubaren Segment „Steuergesetzgebung“ so manches Unternehmen an seine Grenzen gerät. Auch zu diesem Thema gibt es bei der IHK zu Leipzig Sachverstand und tiefgreifende Informationen.
Besonders wichtig für Unternehmen sind hier alle Maßnahmen zur Einhaltung von Gesetzen, Verwaltungsanweisungen und anderen Vorschriften, die dem Unternehmen durch den Gesetzgeber vorgegeben werden, sowie die Ausarbeitung von Regeln, die sich das Unternehmen selber gegeben hat und die dazu eingeführten Maßnahmen, die zu beachten, zu befolgen und konsequent einzuhalten sind. Diese Dinge fallen unter den Begriff „Compliance“.
Was Compliance ist
„Der Begriff Compliance stammt aus dem Englischen: „to comply with“ und bedeutet in etwa „etwas einhalten“, „etwas entsprechen“, „etwas nachkommen“. Die Einhaltung von Gesetzen, Verwaltungsanweisungen und anderen Vorschriften (Compliance-Regelungen) und somit die Sicherung der Wirtschaftlichkeit und des Erfolgs eines Unternehmens, ist das erklärte Ziel der Einführung von Compliance-Programmen, so wie das von uns heute noch zu besprechende Tax Compliance Management System (TCMS).“, so Jens Bierstedt von der IHK zu Leipzig.
Gerade aufgrund der Komplexität des Steuerrechts (Umfang und Schwierigkeit) und deren Einhaltung bei der Buchführung, Erstellung der Jahresabschlüsse, Steueranmeldungen und Steuererklärungen usw. ist eine Einführung eines innerbetrieblichen Kontrollsystems in Form eines TCMS zwingend geboten.
Was Compliance kostet
Die Kosten für das einzelne Unternehmen bei der Einführung eines TCMS hängen hier vom jeweiligen Berater und dessen Leistungsangebot ab, wobei die Einführung eines TCMS für jede Unternehmensgröße sinnvoll ist.
Jens Bierstedt verrät hierzu: „Die Einhaltung von allgemeinen Compliance-Regelungen ist im deutschen Mittelstand ein wichtiges und ernstzunehmendes Ziel. In diesem Zusammenhang steigen auch die Anforderungen an eine steuerliche Compliance, sowie an eine Steuerorganisation, welche der zunehmenden steuerlichen Komplexität angemessen ist.“
Wer zu Compliance berät
Vor diesem Hintergrund sollten viele Unternehmen die Implementierung eines TCMS basierend auf dem Praxishinweis des IDW zur Ausgestaltung und Prüfung eines TCMS gemäß IDW PS 980 in Erwägung ziehen.
Dabei sollte das TCMS so ausgestaltet sein, dass es als ein funktionierendes internes steuerliches Kontrollsystem als Indiz dafür herangezogen werden kann, dass ein etwaiger Fehler im Rahmen einer Steuererklärung oder Steueranmeldung nicht vorsätzlich oder leichtfertig begangen wurde.
Die IHK zu Leipzig bietet Beratungen im Bereich des IDW PS 980 an (dies meint den benannten Standard des Instituts der Wirtschaftsprüfer, Anmerkung der Redaktion). Wir empfehlen und raten dringend, ein solches TCMS im jeweiligen Unternehmen einzuführen.
Postskriptum: Das Tax Management Compliance System (TCMS) wird, laut audicon.net folgendermaßen definiert: „Unter einem Tax Compliance Management–System (Tax CMS) sind alle Grundsätze und Maßnahmen Ihres Unternehmens zu verstehen, die auf die Erfüllung der steuerlichen Pflichten bzw. auf die Verhinderung von Verstößen gegen die Steuergesetze gerichtet sind.“