E-Rechnungspflicht betrifft alle Unternehmen
05. Februar 2024Die Digitalisierung der wirtschaftlichen Prozesse braucht Regelwerke. Gerade im Rechnungswesen ist eine klare Struktur sinnvoll und schafft Sicherheit. Deshalb kommen perspektivisch, nach einem jetzt schon zu bedenkenden zeitlichen Fahrplan, standardisierte E-Rechnungen auf alle Unternehmen zu. Frau Yvonne Kuhnt aus dem Servicecenter der IHK zu Leipzig informiert frühzeitig.
WIRTSCHAFT ONLINE: Guten Tag, Frau Kuhnt. Sie arbeiten bei der IHK zu Leipzig in der Abteilung Servicecenter und geben erste Auskünfte an Kunden zum Thema E-Rechnung. Ist die E-Rechnungspflicht eigentlich nur etwas für Großunternehmen?
Yvonne Kuhnt: Nein, die E-Rechnungspflicht ist kein Thema, welches nur Großunternehmen betrifft. Es geht alle Unternehmen in Deutschland an, wenn auch gestaffelt nach Größe.
Die E-Rechnungspflicht ist ein Bestandteil des Wachstumschancengesetzes. Dieses wurde am 17. November 2023 vom Deutschen Bundestag beschlossen, jetzt muss nur noch der Bundesrat zustimmen.
WIRTSCHAFT ONLINE: Können Sie uns etwas zu den Inhalten der E-Rechnungspflicht sagen?
Yvonne Kuhnt: Die Eckdaten zur E-Rechnung im aktuellen Stand des Gesetzes sind folgende: Am 01. Januar.2025 entfällt der Vorrang der Papierrechnung. Standard zum Rechnungsaustausch im B2B (Business To Business – Anmerkung der Redaktion) ist ab dann die E-Rechnung als maschinenlesbarer XML-Datensatz.
Für einen begrenzten Zeitraum sind auch noch andere Formate zulässig, wenn der Empfänger zustimmt. Hier möchte ich beispielsweise Papier, E-Mail oder PDF-Datei nennen.
Im Umkehrschluss darf ab 2025 jedes Unternehmen elektronische Rechnungen an seine Unternehmenskunden versenden, wenn es dies möchte. Ein Einverständnis des Empfängers ist dafür nicht mehr erforderlich.
Somit sollte sich jedes Unternehmen darauf vorbereiten, ab diesem Zeitpunkt E-Rechnungen annehmen und verarbeiten zu können.
WIRTSCHAFT ONLINE: Sie sprachen zu Beginn des Interviews von einer Staffelung nach Größe der Unternehmen. Können Sie dies für uns bitte konkretisieren?
Yvonne Kuhnt: Eine Staffelung nach Unternehmensgröße gibt es beim Versand. Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 800.000 Euro müssen ab dem 01. Januar 2027 E-Rechnungen versenden. Für Unternehmen mit einem geringeren Jahresumsatz greift die Pflicht zum Versand hingegen erst ein Jahr später, also zum 01. Januar 2028.
Auch während dieser Übergangsfrist ist die Zustimmung des Empfängers erforderlich, wenn Sie eine Rechnung nicht als E-Rechnung, sondern in einem anderen Format stellen möchten. Es sollten sich also, und hier wiederhole ich mich gerne, Unternehmen aller Größenordnungen zeitnah auf die E-Rechnung vorbereiten.
WIRTSCHAFT ONLINE: Und wie ist das bei Ihnen in der IHK zu Leipzig?
Yvonne Kuhnt: Auch wir versenden Rechnungen elektronisch im Format PDF oder als ZUGFeRD 2.0. Wenn dies gewünscht ist, kann dafür ein Antrag über ein Online-Formular gestellt werden.
Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf unserer Internetseite und in unseren kostenfreien Informations-Veranstaltungen zum Thema E-Rechnung sowie E-Rechnungspflicht. Hier führen Sie Richard Luckow und Christoph Muus (xSuite Group) durch dieses Themengebiet. Die nächsten Möglichkeiten, sich bei uns für Veranstaltungen anzumelden sind für den 15. Februar 2024 (Präsenzveranstaltung) und für den 13. März 2024 (Webinar).
WIRTSCHAFT ONLINE: Danke, Frau Kuhnt, für Ihre Zeit und Ihre Informationen.
Bei Fragen hilft Ihnen Yvonne Kuhnt gerne weiter.
T: +49 341 1267-1475
F: +49 341 1267-1126
E: yvonne.kuhntnoSpam@leipzig.ihk.de