Digitalisierungszuschuss und Fördermittelkompass
18. Januar 2023Die Fördermittellandschaft in Deutschland ist überaus vielfältig. Daher haben wir als IHK Zu Leipzig denFördermittelkompass entwickelt – ein Portal, das Interessenten einen optimalen Überblick bieten soll.
2014 im Rahmen einer Abteilungs-Zielvereinbarung entwickelt, ist der Fördermittelkompass der IHK zu Leipzig neben der Fördermitteldatenbank des Bundes mit keiner anderen Datenbank zur Recherche von Fördermitteln für Unternehmen vergleichbar. Das Portal des Bundes hat das Manko, dass hier regionale Programme wie beispielsweise das Mittelstandsförderprogramm der Stadt Leipzig fehlen.
Maria Grimpe, Geschäftsfeldmanagerin Existenzgründung und Unternehmensförderung der IHK zu Leipzig, erzählt: „Die Idee kam von mir und damit war ich quasi auch für das Ziel verantwortlich. Die Online-Version hat die bis dahin verfügbare Print-Variante abgelöst. Für die Pflege der einzelnen Programme ist der jeweilige Fachbereich verantwortlich. Sprich: Herr Januszewski pflegt regelmäßig die Energie-Programme, Frau Krick die zur Digitalisierung usw. Somit ist gewährleistet, dass die Einträge stets aktuell sind.“
Digitalisierungszuschuss Sachsen
Unter D in der Suchmatrix findet sich der „Digitalisierungszuschuss Sachsen“, dessen Einstellung in der Verantwortung von Jenny Krick, zuständig bei der IHK zu Leipzig für die Beratung der Unternehmen zu Digitalisierungsfragen und das Thema E-Government, liegt.
Sie sagt: „Wir sind froh, dass es wieder eine Förderung aus Sachsen gibt, die Unternehmen die finanzielle Belastung von Digitalisierungsprojekten erleichtert und es ihnen ermöglicht, wichtige Vorhaben umzusetzen. Ziel ist es, dass Unternehmen wettbewerbsfähig bleiben. Leider stand hier lange kein passendes Programm vom Land Sachsen zur Verfügung.“
Wie bei allen Förderprogrammen müssen die Unternehmen unbedingt darauf achten, dass mit dem Vorhaben noch nicht begonnen und auch noch keine Angebote angenommen wurden. Nach der Antragstellung, welche online erfolgt, und nach Erhalt der Eingangsbestätigung kann dann aber gestartet werden. „Zwar auf eigenes Risiko“, so Jenny Krick, „… falls es final zur Ablehnung kommt, aber manchmal muss es ja schnell gehen. Generell empfehlen wir zudem, vor der Antragstellung direkten Kontakt mit der SAB (Sächsische Aufbaubank) aufzunehmen, um das Vorhaben zu besprechen und gegebenenfalls Hinweise zur Förderfähigkeit und für die Antragstellung zu erhalten.“
Die Höhe des Zuschusses und der maximal zuwendungsfähigen Ausgaben sind abhängig von der Unternehmensgröße und den Umsatzzahlen.
Schwerpunkte der Antragstellung
Kleinst- und Kleinunternehmen (bis 50 Mitarbeitende) erhalten einen Zuschuss von 50 Prozent auf maximal 60.000 Euro Ausgaben. Für mittlere Unternehmen (bis 250 Mitarbeitende) sind es 35 Prozent für 100.000 Euro. Zudem gibt es noch sogenannte Heranführungsprojekte nur für Kleinstunternehmen (bis 10 Mitarbeitende), die noch keine Förderung für Digitalisierungsvorhaben in Anspruch genommen haben. Hier liegt die Höhe des Zuschusses bei 60 Prozent auf maximal 10.000 Euro zuwendungsfähiger Ausgaben. Hiermit soll ein attraktives Angebot geschaffen werden, um Unternehmen an Digitalisierungsprojekte heranzuführen.
Schwerpunkte bei der Antragsstellung sind, laut Jenny Krick: „Geschäftsmodell und Strategie (beispielsweise Social-Media-Kommunikationskonzepte, Digitale Vertriebskanäle), Geschäftsprozess / Organisation (wie Digitalisierungsstrategie, Einführung ERP-System, IT- und/oder Datensicherheitskonzepte) und Informations- und Kommunikationstechniken / Verfahren, hier können beispielgebend Mensch-Maschinen-Interaktion in der Produktion, 3D-Druck, Innerbetriebliche Breitbandnetze genannt werden.“
KMU aus Sachsen
Eine erweiterte Darstellung von Beispielvorhaben, bezüglich „Digitalisierungszuschuss Sachsen“, ist auf der Homepage der Sächsischen Aufbaubank unter „Häufige Fragen“ zu finden.
„Hierbei gibt es schon Hinweise zu Vorhaben, die häufig angefragt werden und wo es Einschränkungen bei der Förderfähigkeit gibt. Hierzu zählt zum Beispiel generell die Förderung von Soft- und Hardware, was nur im Zusammenhang mit einem Projekt, wie zur Verbesserung der Prozessabläufe, möglich ist. Auch Standard-Bürosoftware wie Microsoft Office zählt nicht dazu. Vorhaben zu Internetpräsentationen müssen einen erheblichen Mehrwert für und funktionelle Einbindung in die betrieblichen Abläufe bieten.“ berichtet Jenny Krick.
Anträge können gewerblich tätige, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Angehörige der freien Berufe stellen. Der Sitz des Unternehmens oder der zu begünstigenden Betriebsstätte muss im Freistaat Sachsen sein.