WIRTSCHAFT

Um kriminelle Aktivitäten im Wirtschaftsbereich effektiv zu bekämpfen, sind nicht nur rechtsstaatliche Maßnahmen erforderlich, sondern auch Menschen, die bereit sind, Informationen weiterzugeben. Insbesondere das Thema Geldwäsche, das oft mit der Finanzierung von Terrorismus einhergeht, wird nun endlich in regulative Strukturen eingebunden. Durch das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten, auch bekannt als Geldwäschegesetz, wurde im Freistaat Sachsen die Grundlage geschaffen, um ein „Whistleblower-System“ zu etablieren, das anonyme Meldungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung ermöglicht. Sachsen setzt auf BKMS®-System mit höchsten Datenschutzstandards „Das organisierte Verbrechen finanziert sich unter anderem durch Geldwäsche. Vom erheblichen volkswirtschaftlichen Schaden mal ganz abgesehen, gefährdet es permanent einen fairen Wettbewerb. Bestimmte Berufsgruppen sind besonders betroffen, für die Geldwäsche des organisierten Verbrechens missbraucht zu werden. Unter anderem sind das Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Immobilienmaklerinnen und -makler, Notarinnen und Notare, Kunstvermittelnde, Buchmacherinnen und Buchmacher sowie Lohnsteuerhilfevereine“, erklärt Ilka Bornschein von der Mitgliederbetreuung der IHK zu Leipzig. Weiter führt sie aus: „In Sachsen können jetzt anonym Hinweise auf Geldwäsche und Terrorfinanzierung über ein OnlineMeldesystem abgegeben werden. Damit können im Zweifelsfall Verstöße gegen die Geldwäscheprävention eingedämmt und die Strafverfolgung unterstützt werden. Der Freistaat Sachsen stellt in Kooperation mit der Hansestadt Hamburg das BKMS®- System, welches die höchsten Datenschutzanforderungen erfüllt, zur Verfügung. Die entsprechend zertifizierte Plattform wird bereits von anderen Behörden wie dem Bundeskriminalamt, dem Bundeskartellamt sowie von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) genutzt.“ Bundesfinanzministerium schätzt Geldwäschevolumen auf bis zu 100 Milliarden Euro pro Jahr Das Bundesfinanzministerium geht davon aus, dass bis zu 100 Milliarden Euro jährlich in Deutschland „gewaschen“ werden. Dies sind Gelder, welche beispielsweise aus dem Handel mit Drogen, aus Erpressung, dem illegalen Waffenhandel und der illegalen Prostitution stammen. Nach Eingang der anonymen Meldung prüft die zuständige Stelle die gemeldeten Hinweise. Falls die Meldung nicht anonymisiert wurde, nimmt die zuständige Stelle Kontakt zum Meldenden auf, ansonsten erfolgt die weitere Bearbeitung ohne Rückkommunikation. Sofern die eingehenden Hinweise auf einen Straftatverdacht hindeuten, werden diese an die Staatsanwaltschaft oder Polizei weitergegeben und dort weiterverfolgt. Es entstehen für Meldende keine Kosten. Die Bearbeitungsdauer wurde laut Gesetz auf bis zu acht Wochen festgelegt, wobei Abschluss und Ergebnisse der Ermittlungen nicht kommuniziert werden. Das Meldeportal finden Sie hier: www.leipzig.ihk.de/geldwaeschehinweis Ansprechpartnerin: Ilka Bornschein Mitgliederbetreuung ilka.bornschein@leipzig.ihk.de 0341 1267-1327 Neue digitale Lösung zur Bekämpfung von Terrorfinanzierung Sachsen führt Online-Plattform für anonyme Geldwäschemeldungen ein Echte Geldwäsche braucht keine Waschmaschine 24 IHK zu Leipzig – wirtschaft Sommer 2023 Hausmitteilungen

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