Das Thema Nachhaltigkeit gewinnt für Unternehmen der Region immer mehr an Bedeutung. Gerade die Ausweitung der EU-Taxonomie erfordert es, sich mit neuen Vokabeln und Begrifflichkeiten auseinanderzusetzen. Ein kurzer Überblick: 12 IHK zu Leipzig – wirtschaft Frühjahr 2023 Nachhaltigkeit EU-Taxonomie Von der Europäischen Kommission verabschiedetes Regelwerk für klima- und umweltfreundliche Tätigkeiten und Investitionen. Sie bezieht sich auf sämtliche Wirtschaftszweige und soll Kapitalflüsse in ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten lenken. Damit einhergehend sind neue Berichtspflichten, die sogenanntes „Greenwashing“ verhindern sollen. Die EU hat richtungsgebend sechs Umweltschutzziele herausgearbeitet. Sieben Begriffe zum Thema Nachhaltigkeit Was verbirgt sich hinter CSR und IPCC? Net Zero (Netto-Null) Mit dem Begriff ist „treibhausgasneutral“ gemeint, wobei Net Zero über die reine Kohlenstoffneutralität hinausgeht und andere Treibhausgase (u. a. Methan) einschließt. Die Bundesrepublik will bis 2045 Net Zero erreichen. Deutscher Nachhaltigkeitskodex (DNK) Der branchenübergreifende Transparenzstandard DNK umfasst große und kleine sowie öffentliche und private Unternehmen mit und ohne Nachhaltigkeitsberichterstattung. Daneben gehören berichtspflichtige Unternehmen und alle Organisationen, deren Stakeholder über ihre Nachhaltigkeitsleistungen informieren wollen, dazu. Corporate Social Responsibility (CSR) CSR oder auch „gesellschaftliche Unternehmensverantwortung“ spiegelt den Beitrag der Unternehmen zu einer nachhaltigen Entwicklung wider. Diese (noch) freiwillige Selbstauferlegung muss jedoch über gesetzliche Forderungen hinausgehen. CSR kann in einem CSR-Report öffentlich gemacht werden (siehe WIRTSCHAFT Ausgabe WINTER 2022/2023, Artikel über „Evergreen“). UN Guiding Principles on Business and Human Rights (UNGP) 31 vom UN-Menschenrechtsrat im Jahr 2011 verabschiedete Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, die Empfehlungen an Regierungen und Unternehmen geben. Die 31 Prinzipien zur Verminderung und Verhinderung von wirtschaftsbezogenen Menschenrechtsverletzungen können im Drei-SäulenModell „Schutz, Achtung und Abhilfe“ zusammengefasst werden. Insetting Der Begriff „Insetting“ beschreibt den durch die Veränderung interner Abläufe, beispielsweise in der Produktion, angeschobenen Prozess, welcher darauf zielt, Kohlenstoffemissionen innerhalb der Wertschöpfungskette eines Unternehmens zu verringern oder zu vermeiden. Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) Das IPCC ist ein zwischenstaatliches Gremium der Vereinten Nationen, welches die wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Klimawandel bewertet. Dadurch ist es für Unternehmen wissenschaftlicher Bezugspunkt, zum Beispiel bei den Berichtspflichten – aber auch bei Selbstverpflichtungen.
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