Bund und Länder verpflichten sich laut Originaltext, bis spätestens zum Ablauf des fünften auf die Verkündung dieses Gesetzes folgenden Kalenderjahres ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Daneben verpflichten sich Bund und Länder, ihre Verwaltungsportale miteinander zu einem Portalverbund zu verknüpfen. Das Onlinezugangsgesetz definiert die Begriffe • Portalverbund, • Verwaltungsportal, • Verwaltungsleistungen, • Nutzer, • Nutzerkonto, • IT-Komponenten sowie • Postfach. Des Weiteren werden die Ziele des Portalverbundes sowie der Nutzerkonten beschrieben und die elektronische Abwicklung von Verwaltungsverfahren in ihren Grundzügen festgelegt. Besonders im Fokus stehen die Fragen der IT-Sicherheit. In § 5 OZG formuliert der Gesetzgeber konkret: „Für die im Portalverbund und für die Anbindung an den Portalverbund genutzten IT-Komponenten werden die zur Gewährleistung der IT-Sicherheit erforderlichen Standards durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat ohne Zustimmung des Bundesrats festgelegt. Die Einhaltung der Standards der IT-Sicherheit ist für alle Stellen verbindlich, die entsprechende IT-Komponenten nutzen. Von den in der Rechtsverordnung getroffenen Regelungen kann durch Landesrecht nicht abgewichen werden. Weiterhin wurden die Kommunikationsstandards, die für die Nutzerkonten zuständigen Stellen und die Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung fixiert sowie im § 11 die Übergangsregelung zum Einsatz des Datenschutzcockpits reguliert. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ließ 2017 als Orientierung für eine mögliche Priorisierung der Leistungsangebote die Studie „TOP 100 Wirtschaft“ erstellen. Die unternehmensbezogenen Leistungen wurden dabei in Geschäftslagen zusammengefasst und nach Häufigkeit, Relevanz sowie strategischer Bedeutung sortiert. Zu den relevantesten Geschäftslagen zählen beispielsweise: Steuern und Abgaben, Fragen rund um das Arbeitgebersein, Statistik und Berichtspflichten sowie Logistik und Transport. Die Voraussetzungen für Unternehmen sind andere als die für Privatpersonen. Unternehmen haben zumindest teilweise digitalisierte Daten, die sie mit Partnern oder Lieferanten austauschen. Hier kommen Schnittstellen zur Verwaltung zum Tragen. Zudem haben sich in einigen Bereichen sogenannte Intermediäre etabliert, die die Kontakte zur Verwaltung bündeln. Hierzu zählen zum Beispiel Steuern, Lohn, die Kraftfahrzeugzulassung oder der Zoll. Dies muss in der Umsetzung des OZG mitbedacht und gezielt genutzt werden. Eine weitere Herausforderung bei der Digitalisierung von Unternehmensleistungen ist die Varianz der Bedarfe je nach Branche, Größe und Geschäftssituation der Unternehmen. Priorisierung selbst beeinflussen! Das Angebot an online fertiggestellten Leistungen für Unternehmen ist noch überschaubar und weit entfernt von einem flächendeckenden Einsatz. Um das Angebot an Onlineleistungen für Unternehmen insgesamt zu erhöhen, können diese Unternehmen ihre Bedarfe gegenüber ihrer Kommune oder auch ihrer regionalen IHK benennen und Lösungen einfordern. Es ist grundsätzlich möglich, die Priorisierung zu beeinflussen! Folgende Übersichten zum Status der Verfügbarkeit von Leistungen gibt es: Bundesweit: https://dashboard.ozg-umsetzung.de Land Sachsen: https://saechsisch-direkt.de Was passiert nach 2022? Die Umsetzung des OZG wird nicht bis zum Ende des Jahres 2022 in Gänze gelingen. Auch deshalb arbeitet der Gesetzgeber derzeit an einer Novellierung des Gesetzes. Erweitert wird dieses dann voraussichtlich um Themen wie Umgang mit Schriftformerfordernissen, Evaluation von Verwaltungsdiensten und einer Verknüpfung zur Registermodernisierung. „Dennoch ist bereits viel passiert und eine bisher noch nie praktizierte Zusammenarbeit zwischen den Bundesländern erreicht worden“, sagt Jenny Krick, in der IHK zu Leipzig zuständig für die Umsetzung des OZG. Unternehmen haben in der Regel deutlich mehr Behörden- sowie Verwaltungskontakte als Privatpersonen, sodass eine Minimierung des Aufwands durch erleichterte Zugänge zu Onlineanträgen sofort spürbare Effekte hat. Noch viel zu tun bis Optimum – Umsetzung unternehmensrelevanter Leistungen IHK zu Leipzig – wirtschaft Digital-Spezial 2022 5 OZG kompakt
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