16 IHK zu Leipzig – wirtschaft Digital-Spezial 2022 Exkurs Damit der Datenabgleich funktioniert Um die Anforderungen der europäischen Single-Digital-Gateway-Verordnung zu erfüllen, die unter anderem das Once-Only-Prinzip umfassen, musste der deutsche Gesetzgeber nachregulieren. Zwei Gesetze unterstützen das Vorhaben OZG Das erwähnte Prinzip – welches sicherstellt, dass Daten in der Kommunikation mit Verwaltungen nur einmal eingegeben werden müssen, egal, bei welcher Behörde später ein Antrag gestellt werden soll – ist unabdingbar für die erfolgreiche Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes sowie der Verwaltungsdigitalisierung. Mit dem Registermodernisierungsgesetz und dem Unternehmensbasisdatenregistergesetz sollen verschiedene Register ertüchtigt werden, untereinander Daten auszutauschen. Dadurch müssen Nachweise oder Daten nur einmal eingereicht werden. Für Unternehmen entscheidend ist dabei der Aufbau eines zentralen Basisregisters mit Stammdaten. Registermodernisierungsgesetz Das Registermodernisierungsgesetz wurde 2020 beschlossen und tritt voraussichtlich 2023 in Kraft. Es betrifft alle natürlichen Personen sowie unternehmensbezogene Register wie beispielsweise das Handelsregister. Das Gesetz beinhaltet die Initiierung einer Kennzahl in den relevanten Registern zur eindeutigen Zuordnung von Verwaltungsdaten zu einer bestimmten Person. Hierbei wurde sich für die Steuer-ID entschieden. Somit kann auf bestehende Strukturen zurückgegriffen werden. Dem Datenaustausch muss stets zugestimmt werden. Über ein sogenanntes Datencockpit behält jeder Einzelne die Kontrolle, welche Daten wann, durch wen, wohin und wofür übermittelt wurden. Spätestens Ende 2028 muss das neue Ordnungsmerkmal in die Register integriert sein. Von den über 375 zentralen und dezentralen Registern wurden 51 als prioritär eingestuft und im Gesetz benannt. Hierzu zählt auch das Mitgliederverzeichnis der IHKs. Unternehmensbasisdatenregistergesetz Das Unternehmensbasisdatenregistergesetz trat am 15. Juli 2021 in Kraft und umfasst alle wirtschaftlich tätigen natürlichen und juristischen Personen. Es beinhaltet die Einführung
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