gien, Moldau, die Ukraine, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien und Kosovo. Wegen langwieriger Gesetzesverfahren in den einzelnen Ländern können in 2025 „alte“ und „neue“ Regeln alternativ angewendet werden. Damit wird sichergestellt, dass weiterhin diagonal kumuliert werden kann und Lieferketten nicht gefährdet werden, obwohl zum 1. Januar 2025 noch nicht alle Freihandelsabkommen eine dynamische Referenz auf das PEM-Übereinkommen vorweisen und somit keine identischen Ursprungsregeln im gesamten PEMRaum vorliegen. Demnach werden auch nach dem 1. Januar 2025 zwei Systeme an Ursprungsregeln in der PEM-Zone gelten: ∙ Ursprungsregeln des revidierten Übereinkommens (von 2023) ∙ Ursprungsregeln des alten PEM-Übereinkommens (von 2012) Eine ausführliche Darstellung findet sich im GTAI-Artikel. GTAI vom 30.12.2024 (c/w.r.) China Bestimmte Waren dürfen nur mit Einfuhrlizenz nach China eingeführt werden Eine entsprechende Liste hat das chinesische Wirtschaftsministerium MOFCOM wieder zum Jahresende 2024 veröffentlicht. In 2025 sind betroffen: Ozon abbauende Chemikalien, chemische Anlagen, Anlagen zur Eisenverhüttung, Baumaschinen, Erzeugnisse des Maschinenbaus, Hebe- und Transportgeräte, Anlagen zur Papierherstellung, Elektrotechnik, Nahrungsmittel- und Verpackungsanlagen, landwirtschaftliche Maschinen, Druckmaschinen und Maschinen zur Bearbeitung von Leder und Textilien, Schiffe, Tonerkartuschen und Röntgengeräte. Details können aus der chinesischen Veröffentlichung entnommen werden, da die Zollnummern einschließlich der 6. Stelle weltweit einheitlich sind. GTAI vom 06.01.2025 (c/w.r.) Waren, für die eine Ausfuhrlizenz erforderlich ist Für verschiedene Waren ist in China auch eine Ausfuhrlizenz erforderlich. In 2025 sind 43 Warenarten betroffen, darunter Agrarerzeugnisse, Energieträger, Chemikalien, Rohstoffe (darunter seltene Erden) und Fahrzeuge. Details ergeben sich aus einer als Anhang veröffentlichten Liste. Diese ist wie folgt aufgebaut: laufende Nummer – Warenart – chinesische Zolltarifnummer – Warenbezeichnung – Maßeinheit. Auch hier gilt, dass die chinesische Zolltarifnummer bis einschließlich der 6. Stelle der weltweit gültigen Codierung (Harmonisiertes System, HS) entspricht. GTAI vom 03.01.2025 (c/w.r.) Zollsenkungen zum Jahresbeginn Zur Belebung der Inlandsnachfrage sind 935 Tariflinien gesenkt worden: Agrarbereich, mineralische Rohstoffe, Kohle und Erdöl, Chemikalien, chemische Erzeugnisse, Kunststoffe, Holz und Papier sowie Waren daraus, Baumwollgewebe, Bekleidung, Glas und Glaswaren, Eisen, Kupfer, Nickel, Aluminium, Zink und andere unedle Metalle sowie Waren daraus, Waren des Maschinenbaus und der Elektrotechnik, Nutzfahrzeuge und Kfz-Teile, optische Waren, Medizintechnik sowie Mess- und Regelinstrumente. GTAI vom 10.01.2025 (c/w.r.) Lizenzpflicht auch für die Ein- und Ausfuhr von Dual-Use-Gütern Auch für Dual-Use-Güter bestehen für die Ein- und Ausfuhr Genehmigungspflichten. Das gilt für die Warengruppen Radioaktives Material und Nukleartechnologie, chemische und biologische Materialien sowie zugehörige Gerätschaften und Messinstrumente sowie Raketentechnologie, Software und Informationstechnik. Eine ausführliche Darstellung findet sich im GTAI-Artikel. GTAI vom 03.01.2025 (c/w.r.) Ausfuhrzölle 2025 Chinesische Exportzölle werden im Wesentlichen auf Erze und Waren daraus erhoben: Blei, Zink, Zinn und Wolfram, Eisen in Rohformen, Kupfer, Nickel und Aluminium, Zink und Antimon. Der Verweis auf die Details steht im GTAI-Artikel. GTAI vom 10.01.2025 (c/w.r.) Exporte teurer durch weggefallene Erstattung der Umsatzsteuer Für bestimmte Exportwaren wird die chinesische Umsatzsteuer nur noch zum Teil oder gar nicht mehr erstattet. Dadurch verteuern sich die entsprechenden Waren auf den Weltmärkten. Komplett entfällt die Erstattung der chinesischen Umsatzsteuer in Höhe von 13 Prozent auf einige tierische Fette, Kupfer und Aluminium in Rohformen sowie Waren daraus. Von 13 auf neun Prozent sinkt der Erstattungssatz bei natürlichem Graphit, Benzin, Kerosin und Dieselkraftstoff, Siliziumwafern, Natursteinen und bearbeiteten Steinen, Schleifmitteln, Waren aus Gips und Zement, Bremsbelägen und weiteren Waren aus mineralischen Stoffen, zahlreichen Glas- und keramischen Waren, Batterien, Akkus, Photovoltaikzellen und 23 Außenwirtschaftsnachrichten 1 | Februar/März 2025 Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
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