Außenwirtschaftsnachrichten 06/2024

Länderinformationen Warennummern 2025 Kombinierte Nomenklatur aktualisiert In Zollanmeldungen für die Aus- und Einfuhr werden die betreffenden Waren mit Codenummern gekennzeichnet. Diese sind international bis zur 6. Stelle einheitlich (Harmonisiertes System, HS). Ab der 7. Stelle können die nationalen Zollverwaltungen die systematische Einteilung nach eigenen Kriterien weiter verfeinern. In der Europäischen Union werden achtstellige Codenummern verwendet und als Kombinierte Nomenklatur (KN) bezeichnet. Für die Einfuhr werden die Warennummern der KN zur weiteren Unterscheidung (Einfuhrmaßnahmen, Zollsätze) jeweils durch eine neunte und zehnte Stelle ergänzt und bilden den TARIC („Tarif Intégré des Communautés Européennes“ – Intergrierter Tarif der Europäischen Gemeinschaften). Aktualisierungen werden Ende Oktober im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die aktuelle Verordnung Nr. 2024/2522 ist am 31. Oktober 2024 erschienen. Auf der Seite des Statistischen Bundesamtes (destatis.de) sind die Warennummern als Gesamtausgabe und verschiedene Hilfen wie die Gegenüberstellung der geänderten Warennummern verfügbar: www.destatis.de/DE/Methoden/Klassifikationen/Aussenhandel/warenverzeichnis-aussenhandel-2025.html Die IHKn bieten als zusätzlichen Service die Zusammenfassungen von ganzen Abschnitten aus dem Warenverzeichnis in Deutsch und Englisch auf ihren Homepages an. 11.11.2024 (c/w.r.) Libyen Pflicht zur Vorabregistrierung von Importen verschoben Libyen hat das Inkrafttreten des Systems zur Vorabanmeldung von Frachtinformationen (Advanced Cargo Information – ACI) vorerst verschoben. Ursprünglich sollten alle Exporte vor dem Versand nach Libyen ab dem 1. November 2024 vorab angemeldet werden. Im Nachbarland Ägypten wurde das ACI-System für Luftfracht im Oktober 2022 verbindlich eingeführt. GTAI vom 04.11.2024 (c/w.r.) Brasilien Zollerleichterungen beim Import bis Ende 2025 Importeure können in Brasilien weiterhin Zollerleichterungen über das „Ex-tarifário“ Regime nutzen. Damit gelten Zollsenkungen auf null Prozent für zahlreiche Produkte des brasilianischen Zolltarifs – zum Beispiel aus dem Bereich Maschinen, Apparate und Geräte (Kapitel 84, 85, und 90) GTAI vom 24.10.2024 (c/w.r.) Erhöhte Einfuhrzölle u. a. für Chemikalien, Autoreifen Von der Zollerhöhung sind vor allem Chemikalien betroffen. Höhere Zollsätze gelten aber auch für bestimmte Röhren aus Eisen oder Stahl, Papierprodukte und Autoreifen. Die Zollsätze betragen nun 12,6 bis 25 Prozent. GTAI vom 22.10.2024 (c/w.r.) Nigeria Waren des Energiesektors von Umsatzsteuer befreit Die nigerianische Regierung hat die Liste der von der Umsatzsteuer befreiten Waren und Dienstleistungen im Energiesektor erweitert. Zu den neu steuerbefreiten Waren gehören: ∙ Ausrüstungen und Infrastruktur, die für die Expansion von komprimiertem Erdgas (CNG) verwendet werden, einschließlich Umrüstungsbausätze, ∙ Ausrüstungen und Infrastruktur für die Erweiterung von Flüssiggasanlagen (LPG), einschließlich Umrüstungsbausätze, ∙ inländische Anlagen und Ausrüstungen für die Verarbeitung von verflüssigtem Erdgas (LNG), ∙ Elektrofahrzeuge, ∙ Teile und Semi-Knocked-Down (SKD)-Teilesätze für die Montage von Elektrofahrzeugen, ∙ Biogas- und Biokraftstoffanlagen sowie Zubehör. GTAI vom 23.10.2024 (c/w.r.) EU-Entwaldungsverordnung Umsetzungsfrist um ein Jahr verschoben Die Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung wird voraussichtlich um ein Jahr nach hinten verschoben. Europäische Kommission und Rat haben bereits zugestimmt, die Entscheidung des Europäischen Parlaments steht noch aus. Dann sollen folgende neue Umsetzungsfristen gelten: ∙ 30. Dezember 2025 für große Unternehmen und Händler ∙ 30. Juni 2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen GTAI vom 17.10.2024 (c/w.r.) 18 Außenwirtschaftsnachrichten 6 | Dezember 2024/Januar 2025 Zoll- und Außenwirtschaftsrecht

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