Außenwirtschaftsnachrichten 04/2024

eCarnet - Der „Reisepass“ für Waren wird digital www.e-ata.de Lassen Sie sich das Carnet bequem nach Hause schicken Registrierung unter www.e-ata.de Bewilligung und Druck durch IHK Carnet ATA/CPD erhalten Carnet unterschreiben Benennen Sie den eCarnet-Administrator Unklarheiten werden direkt über das System kommentiert/gelöst Freischaltung durch IHK Beantragen Sie das Carnet ATA/CPD Oder: Holen Sie es bei Ihrer IHK ab 1 6 7 8 2 5 3 4 SO GEHT´S Informationen | Ansprechpartner: IHK Chemnitz Annaberg: marie.reuter@chemnitz.ihk.de Chemnitz: wolfgang.reckel@chemnitz.ihk.de Freiberg: silke.brunn@chemnitz.ihk.de Plauen: uta.eichel@chemnitz.ihk.de Zwickau: margit.borchardt@chemnitz.ihk.de IHK Dresden berthold.julianna@dresden.ihk.de boehme.liane@dresden.ihk.de hahnewald.romy@dresden.ihk.de rasokat.nicole@dresden.ihk.de IHK zu Leipzig anne.gerritzen@leipzig.ihk.de nadine.thieme@leipzig.ihk.de Nämlichkeitssicherung durch den Zoll 9 Verbote und Beschränkungen beachten Die Wareneinfuhr darf nicht gegen Verbote und Beschränkungen verstoßen. Dies setzt zunächst die Einhaltung der Ausfuhrvorschriften des jeweiligen Ausfuhrlandes voraus. Denn ohne Ausfuhr aus einem Zollgebiet ist auch keine Einfuhr in ein anderes Zollgebiet möglich. Zuständig für eine entsprechende Überprüfung sind die Zoll- und Ausfuhrbehörden des Exportlandes. Darüber hinaus sind für die Einfuhr in die EU etwaige Verbote zu beachten sowie Beschränkungen, die sich aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, des Lebens- oder Gesundheitsschutzes oder anderer öffentlicher Güter ergeben. In diesem Zusammenhang sind bestimmte Marktzugangsvoraussetzungen, wie etwa die Einhaltung bestimmter technischer Normen oder Zulassungsvoraussetzungen, relevant. Die Zollbehörden arbeiten insoweit eng mit den Marktüberwachungsbehörden zusammen. Den richtigen Zollsatz ermitteln Die Kalkulation der zu entrichtenden Zollschulden erfordert es, die Waren in das Zolltarifschema der EU (kombinierte Nomenklatur) einzureihen. Die kann im Einzelfall kompliziert sein. Es besteht die Möglichkeit, bei der Zollverwaltung eine verbindliche Zolltarifauskunft einzuholen. Zu berücksichtigen sind etwaige zusätzliche Zölle (etwa als Gegenmaßnahmen auf die Erhöhung von US-Zöllen), Antidumpingzölle und Zollvergünstigungen. Letztere sind vor allem in Freihandelsabkommen geregelt. Auskünfte der deutschen Zollverwaltung Informationen zu Wareneinfuhren aus Drittländern in die EU beziehungsweise Deutschland erteilt die Zollverwaltung über die Zentrale Auskunft. Auskünfte zu Fragen des statistischen Erhebungssystems „Intrastat“ erteilt das Statistische Bundesamt in Wiesbaden. Dr. Achim Kampf/GTAI ANSPRECHPARTNER Stefan Lindner Telefon: 0351 2802-182 E-Mail: lindner.stefan@dresden.ihk.de 27 Außenwirtschaftsnachrichten 4 | 2024 Tipps für die Außenwirtschaftspraxis

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