Außenwirtschaftsnachrichten 03/2024

Länderinformationen Kamerun Zoll- und Steueränderungen In Kamerun können der Agrar- und Automobilsektor sowie erneuerbare Energien von Zoll- und Steuervergünstigungen profitieren, die zum Jahresbeginn eingeführt wurden. Für bestimmte Importwaren werden Verbrauchsteuern eingeführt. Ausrüstungen und Materialien für die Gewinnung von Trinkwasser, Solar- und Windenergie, medizinische Ausrüstungen und Geräte sowie Ausrüstungen und Materialien für die Viehzucht, Fischerei und Entwicklung der Fischzucht werden ab 01.01.2024 für einen Zeitraum von 24 Monaten von Einfuhrabgaben vollständig befreit. Weitere Informationen im GTAI-Artikel. Alle aktuellen Zollsätze in der EU-Zolldatenbank Access to Markets: https://trade.ec.europa.eu/access-to-markets/de/home GTAI vom 26.04.2024 (c/w.r.) Kanada Freihandelsabkommen CETA mit strengeren Ursprungsregeln für Kraftfahrzeuge Ab September 2024 werden die Ursprungsregeln für den Präferenzursprung von Kraftfahrzeugen der Position 8703 verschärft. Bisher war im Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada (CETA) ein Anteil von 50 Prozent Vormaterialien ohne Präferenzursprungseigenschaft zulässig, ab 21.09.2024 sind es dann nur noch 45 Prozent. Auch hier gilt der Hinweis auf die EU-Zolldatenbank Access to Markets, in der alle Angaben detailliert und aktuell gelistet sind. GTAI vom 15.04.2024 (c/w.r.) Mexiko Zollerhöhungen sollen Wirtschaft schützen Mexiko hat die Zölle auf zahlreiche Produkte auf bis zu 35 beziehungsweise 50 Prozent erhöht. Betroffen sind unter anderem Produkte aus Stahl und Aluminium, Textilprodukte, Schuhe, Holz, Kunststoff, chemische Produkte, elektrische Ausrüstungen, Möbel und Musikinstrumente. Die Zollerhöhungen gelten für einen Zeitraum von zwei Jahren seit dem 23.04.2024. Vorher lag die Höhe der Zölle für diese Erzeugnisse beispielsweise bei fünf, 15 oder 25 Prozent. Damit sollen heimische Märkte vor unfairen Handelspraktiken geschützt, einer Verlagerung von Produktionssektoren entgegengewirkt und Arbeitsplätze gesichert werden. Erzeugnisse mit Ursprung in Ländern, mit denen Mexiko ein Freihandelsabkommen abgeschlossen hat, also auch Waren mit Ursprung in der EU, sind von den Zollerhöhungen ausgenommen. Die Liste mit den HS-Codes der betroffenen Waren ist im GTAIArtikel verlinkt und in der EU-Zolldatenbank Access to Markets aktualisiert. GTAI vom 30.04.2024 (c/w.r.) Neuseeland Freihandelsabkommen mit EU seit Mai 2024 in Kraft Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Neuseeland ist zum 01.05.2024 in Kraft getreten. Dann können sämtliche Waren mit Ursprung in der EU zollfrei in Neuseeland eingeführt werden. Im Gegenzug können auch fast alle Ursprungswaren Neuseelands zollfrei in die EU importiert werden. Ausnahmen gibt es im Agrarbereich. Aktuelle Informationen in der EU-Zolldatenbank Access to Markets. GTAI vom 27.03.2024 (c/w.r.) Peru Carnet ATA für Messegut und Berufsausrüstung seit Mai 2024 Peru hat das Carnet ATA für Messegut und Berufsausrüstung zum 30.04.2024 eingeführt. GTAI vom 18.04.2024 (c/w.r.) Saudi-Arabien Carnet ATA für Messegut ab Juni 2024 Saudi-Arabien führt das Carnet ATA für Messe- und Ausstellungswaren ab Juni 2024 ein. Das hat die Internationale Handelskammer in Paris mitgeteilt. GTAI vom 25.04.2024 (c/w.r.) Zollbefreiung für Rohstoffe und Industrieausrüstung Zur Stärkung des Industriesektors befreit Saudi-Arabien bestimmte Importwaren vom Zoll. Dazu gehören Roh- und Halbfertigstoffe, Ausrüstungen, Maschinen und Ersatzteile, die für die 18 Außenwirtschaftsnachrichten 3 | 2024 Zoll- und Außenwirtschaftsrecht

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