Außenwirtschaftsnachrichten 11/2023

EU Russland CBAM – der CO2-Grenzausgleichsmechanismus auf einen Blick Seit dem 01.10.2023 sind Importeure von bestimmten, bei der Herstellung besonders energieintensiven Waren verpflichtet, Berichte zur CO2-Bilanz dieser Waren abzugeben. Die EU hat das Ziel, bis 2050 klimaneutral zu werden. Ein Baustein, um dieses Ziel zu erreichen, ist der sogenannte CO2-Grenzausgleichsmechanismus (carbon border adjustment mechanism, CBAM). Damit führt die EU einen CO2-Preis für importierte Waren ein, die in der Herstellung besonders energieintensiv sind. Welche Einfuhren sind vom CBAM betroffen? CBAM gilt für folgende Warengruppen: Eisen und Stahl, Zement, Aluminium, Düngemittel, Strom, Wasserstoff. Allerdings ist die EU-Kommission berechtigt, weitere Branchen noch vor dem Ende der Übergangsfrist mit einzubeziehen. Unternehmen sollten außerdem eine mögliche Ausweitung des CBAM im Blick haben. Denn die Verordnung erteilt der Kommission den Auftrag, die Einbeziehung weiterer Brachen noch vor dem Ende der Übergangsfrist zu prüfen. Anhang I der Verordnung 2023/956 enthält eine Übersicht über die betroffenen Produkte. Die Liste ist anhand der Warennummern strukturiert. Die Umsetzung der CBAM-Verordnung erfolgt stufenweise ab Oktober 2023 bis zur vollständigen Anwendung ab 01.01.2026. Einfuhren aus den EFTA-Ländern (Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz) unterliegen nicht dem CBAM. Was sind die Ziele des CBAM? Der CBAM soll einen Beitrag zum Klimaschutz leisten und faire Wettbewerbsbedingungen für EU-Hersteller sicherstellen: Zum einen soll das sogenannte Carbon Leakage verhindert werden. Darunter versteht man die Verlagerung von Produktionsstätten aus der EU in andere Länder, in denen weniger strenge Klimaschutzgesetze gelten. Zum anderen sollen Produzenten außerhalb der EU motiviert werden, ihre Produktionsprozesse klimafreundlicher zu gestalten. Um diese Ziele zu erreichen, werden Einfuhren dadurch verteuert, dass EU-Importeure CO2Zertifikate kaufen müssen. Der Preis der Zertifikate orientiert sich am CO2-Preis, den produzierende Unternehmen in der EU im Rahmen des Emissionshandels zahlen. Die Höhe des CO2Preises für Importe spiegelt somit den Preis wider, der gezahlt worden wäre, wenn die Ware innerhalb der EU hergestellt worden wäre. Was müssen Unternehmen ab Oktober 2023 beachten? Für Importeure gelten ab Oktober 2023 quartalsweise Berichtspflichten. Sie müssen ihre Einfuhren zunächst dokumentieren und dabei folgende Angaben machen: Gesamtmenge der Warenart, Emissionen in Tonnen CO2-Emissionen pro Tonne Warenart, CO2-Preis, der im Ursprungsland entrichtet wurde. Die Abgabefrist ist jeweils einen Monat nach Quartalsende, das heißt, betroffene Unternehmen müssen ihren ersten CBAM-Bericht zum 31.01.2024 einreichen. Wie funktioniert der CBAM nach Ende der Übergangsfrist? Ab 01.01.2026 gilt der CBAM vollständig. Ab diesem Zeitpunkt ist die Einfuhr der betroffenen Waren nur noch mit CBAM-Zertifikaten möglich. Zudem müssen Einführer sich als zugelassene CBAM-Anmelder registrieren. Weitere Einzelheiten sowie eine Checkliste für die von CBAM betroffenen Unternehmen sind im GTAI-Artikel zu finden. GTAI vom 29.09.2023 (c/w.r.) EU-Leitfaden zur Verhinderung von Sanktionsumgehungen Versuche, die EU-Sanktionen gegenüber Russland zu umgehen, nehmen zu. Nach Aussage der EU-Kommission wird das Vorgehen dabei immer komplexer und undurchsichtiger. Das EU-Sanktionsrecht verplichtet Unternehmen zu einer Sorgfaltsprüfung. So soll sichergestellt werden, dass Wirtschaftsbeteiligte die EU-Sanktionen nicht umgehen. Der Leitfaden der EU-Kommission gibt Hilfestellung für die Umsetzung. Er ergänzt die Listen der besonders kritischen militärischen Güter und wirtschaftlich wichtigen Waren, die Unternehmen bei ihrer Sorgfaltsprüfung einbeziehen sollten, enthält Informationen zu folgenden Themen: Schritte für eine strategische Risikobewertung, Hinweise für eine verstärkte Sorgfaltspflicht für besonders gefährdete Unternehmen inklusive Verfahren für die Bewertung von Geschäftspartnern, Transaktionen und Waren, Auflistung von Warnzeichen („red flags“), insbesondere bei der Aufnahme von Geschäftsbeziehungen mit neuen Handelspartnern. Der Leitfaden ergänzt die Listen der besonders kritischen militärische Güter und wirtschaftlich wichtigen Waren, die Unternehmen bei ihrer Sorgfaltsprüfung einbeziehen sollten. GTAI vom 14.09.2023 (c/w.r.) LÄNDERINFORMATIONEN 13 Außenwirtschaftsnachrichten 11/2023 Zoll- und Außenwirtschaftsrecht

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