Artikel von Germany Trade and Invest (GTAI) finden Sie auf der Startseite von www.gtai.de. Wählen Sie: Trade > Entdecken Sie unser Informationsangebot > Bleiben Sie auf dem Laufenden > Recht und Zoll > Überblick Recht und Zoll > Wissen zu Zoll und Einfuhr > Zollberichte und Meldungen. Hinweise LÄNDERINFORMATIONEN Schweiz Ukraine Keine Industriezölle mehr ab 2024 Ab 2024 erhebt die Schweiz keine Einfuhrzölle auf Industrieprodukte mehr. Ziel ist es, den Import von Industrieprodukten zu erleichtern und Schweizer Unternehmen einen günstigeren Zugang zu Vorprodukten aus Drittländern zu ermöglichen. Ausgenommen sind einige Waren der Kapitel 35 (Eiweißstoffe, modifizierte Stärke, Klebstoffe, Enzyme) und 38 (verschiedene Erzeugnisse der chemischen Industrie), die als Agrarprodukte klassifiziert sind. Gleichzeitig wird der Schweizer Zolltarif (TARES) für Indus- trieprodukte vereinfacht. In den Kapiteln 25 bis 97 werden die Zolltarifnummern reduziert. Somit verringert sich die Anzahl der Tarifpositionen von 9114 auf 7511. Ein Präferenznachweis ist nur noch erforderlich, wenn die eingeführte Ware in der Schweiz verarbeitet und anschließend wiederausgeführt wird in ein Bestimmungsland, mit dem ein Freihandelsabkommen besteht. Die verarbeitete Ware hat Schweizer Ursprung, der unter Nutzung einer Kumulierung erlangt wurde. Dies gilt beispielsweise im Rahmen des PanEuro-Med-Übereinkommens (PEM) und für Durchhandel (sogenannte Handelswarenkumulierung des Regionalen Übereinkommens). Unabhängig davon müssen die eingeführten Waren mit allen notwendigen Zollformalitäten weiterhin angemeldet werden. Dafür sind ab 01.01.2024 die neuen Zolltarifnummern zu nutzen. Unternehmen, die ihre Waren nur vorübergehend in die Schweiz einführen, können weiterhin das Carnet ATA nutzen. Dies gilt beispielsweise für Messe- und Ausstellungsgüter, Berufsausrüstung oder Güter, die zu wissenschaftlichen, kulturellen oder sportlichen Zwecken in die Schweiz ein- und wieder ausgeführt werden. GTAI vom 23.05.2023 (c/w.r.) Wareneinfuhr in die EU weiter begünstigt Zur Unterstützung der durch den Angriffskrieg Russlands geschädigten Ukraine hat die EU im vergangenen Jahr verschiedene Unterstützungsmaßnahmen auch auf handelspolitischem Gebiet gewährt. Nun verlängert die EU die Aussetzung von Einfuhrzöllen, Kontingenten und Handelsschutzmaßnahmen für ukrainische Ausfuhren in die EU um ein weiteres Jahr bis zum 05.06.2024. Neben der Stärkung von Wirtschaft und Handel berücksichtigen die Maßnahmen zusätzlich auch die bestehenden Bedenken der EU-Industrie. Zu diesem Zweck und angesichts eines erheblichen Anstiegs der Einfuhren einiger landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus der Ukraine in die EU im Jahr 2022 enthalten die erneuerten Handelsliberalisierungen einen beschleunigten Schutzmechanismus, um den Unionsmarkt erforderlichenfalls zu schützen. Die Handelserleichterungen umfassen unter anderem folgende Maßnahmen: ∙ die Aussetzung der Anwendung der Einfuhrpreisregelung auf Obst und Gemüse ∙ die Aussetzung von Zollkontingenten und Einfuhrzöllen auf landwirtschaftliche Erzeugnisse und landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse sowie ∙ die Aussetzung von Antidumpingzöllen Weitere Einzelheiten sind im GTAI-Artikel zu finden. GTAI vom 05.06.2023 (c/w.r.) 14 Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
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