Außenwirtschaftsnachrichten 06/2023

Freihandelsabkommen zwischen der EU und Vietnam (EUVFTA) Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Vietnam ist seit dem 1. August 2020 in Kraft. Es ist das umfassendste Freihandelsabkommen zwischen der EU und einem Entwicklungsland. Das Abkommen regelt neben den tarifären Handelshemmnissen auch weitere Themen, die lediglich mit dem Handel im Zusammenhang stehen, wie zum Beispiel: ∙ das öffentliche Beschaffungswesen, ∙ Sozial- und Umweltstandards, ∙ Menschenrechte, ∙ Wettbewerbsregeln, ∙ den Schutz geistigen Eigentums, ∙ den Dienstleistungssektor sowie ∙ Investitionen. Erstmalig in einem EU-Freihandelsabkommen wird Vietnam neben den nationalen Ursprungskennzeichnungen der EU-Länder auch die Kennzeichnung „Made in EU“ für Industrie- erzeugnisse akzeptieren (außer für pharmazeutische Erzeugnisse) (vgl. Art. 2.19 des Abkommens). Das Abkommen schützt geografische Angaben für in der EU oder Vietnam hergestellte Weine, Spirituosen, landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel. Freihandelsabkommen zwischen der EU und Singapur (EUSFTA) Das Handelsabkommen zwischen der EU und Singapur ist seit dem 21. November 2019 in Kraft. Das Abkommen geht über die Vorschriften des WTO-Übereinkommens hinaus und regelt zahlreiche weitere Themen, wie zum Beispiel: ∙ das öffentliche Beschaffungswesen, ∙ Schutz des geistigen Eigentums, ∙ den Dienstleistungssektor sowie ∙ E-Commerce. Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan (JEFTA) Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan ist am 1. Februar 2019 in Kraft getreten. Das Abkommen enthält noch Vereinbarungen zum/zu: ∙ Öffentlichen Auftragswesen, ∙ Schutz des geistigen Eigentums, ∙ Wettbewerbsrecht, ∙ Dienstleistungshandel, ∙ Subventionen, ∙ Staatseigenen Unternehmen, ∙ Schutzmaßnahmen, ∙ Handelserleichterungen, ∙ Streitbeilegung, ∙ Nachhaltigkeit und ∙ kleinen und mittleren Unternehmen. Melanie Hoffmann, GTAI Grafik: GTAI 22 Außenwirtschaftspraxis

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