LÄNDERINFORMATIONEN EU EU-Freihandelsabkommen im Überblick Mit knapp 80 Ländern hat die Europäische Union (EU) bereits Handelsabkommen abgeschlossen; weitere sind in Vorbe- reitung. Das Abkommen mit der Schweiz vom 01.01.1973 war das erste Abkommen, das die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) als Vorläuferorganisation der Europäischen Union (EU) als Staatenverbund geschlossen hatte. Dabei blieb es jedoch nicht. Heute bestehen Handelsabkommen mit 78 Ländern, wovon einige erst vorläufig in Kraft sind. Im Vergleich zum Handelsabkommen zwischen der EU und der Schweiz decken die Abkommen der letzten 15 Jahre weitaus mehr Themen ab. Sie gehen über den Abbau von Handelsbarrieren hinaus und enthalten auch Regelungen zum Investitionsschutz, Urheberrecht, zur Integration von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) auf dem Markt oder zur Harmonisierung von Standards. Unternehmen greifen gern auf Freihandelsabkommen zurück, um beispielsweise von den Präferenzen zu profitieren. Dennoch liegt die Nutzungsrate weiterhin hinter ihren Möglichkeiten. Nur etwa 44 Prozent des EU-Handels werden im Rahmen von Handelsabkommen abgewickelt. Die Gründe, weshalb Freihandelsabkommen wenig oder sogar gar nicht genutzt werden, sind vielfältig: Hohe Kosten durch Bürokratie, geringe Gewinnmargen, unterschiedliche Vorschriften und Vorgehensweisen in den einzelnen Abkommen, fehlende Kenntnisse sowie hohe Haftungsrisiken bei Fehlern in der Ursprungsbestimmung. Freihandelsabkommen der neuen Generation sollen unter anderem die Ursprungsregeln vereinfachen sowie bessere und produktspezifischere Informationen enthalten. Ziel ist außerdem eine bessere Informationspolitik durch die zuständigen Stellen, um Probleme bei der Handhabung schneller abzustellen und so die Unternehmen die wirtschaftlichen Vorteile gezielter nutzen können. Einen Überblick über die aktuellen und geplanten Freihandelsabkommen hat die GTAI veröffentlicht. GTAI vom 02.05.2023 (c/w.r.) Saudi-Arabien Vier neue Sonderwirtschaftszonen angekündigt Im April hat die saudi-arabische Regierung vier neue Sonderwirtschaftszonen angekündigt, die mit Zoll- und Steuervorteilen ausländische Investitionen anlocken sollen. Außerdem sind Zollbefreiungen für importierte Waren, wie Produktionsmaschinen und Rohmaterialien, vorgesehen. Geplant sind folgende Sonderwirtschaftszonen: ∙ Cloud Computing Special Economic Zone in Riad ∙ Jazan Special Economic Zone in der Provinz Jazan ∙ Ras Al-Khair Special Economic Zone in der Ostprovinz ∙ King Abdullah Economic City Special Economic Zone in der Provinz Mekka Der Link zur saudischen Infoseite (auf englisch) ist im GTAIArtikel zu finden. GTAI vom 20.04.2023 (c/w.r.) ALLGEMEINE INFORMATIONEN Ausländisches Wirtschaftsrecht Recht kompakt: USA, Kanada, Frankreich, Katar und Moldau Unter der Überschrift „Recht kompakt“ bietet Germany Trade and Invest (GTAI) aktualisierte und auch neue Zusammenfassungen des Wirtschaftsrechts in verschiedenen Ländern an. Es geht dabei u. a. um Vertragsrecht, Produzentenhaftung, Gewährleistungsrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht – um nur die wichtigsten zu nennen. Seit Jahresanfang sind erschienen: USA (09.02.2023), Kanada (16.03.2023), Frankreich (16.02.2023), Katar (06.02.2023), Moldau 10.01.2023 Der Link zur Übersicht: www.gtai.de > Unser Service > Unser Onlineangebot > Recht und Zoll (c/w.r.) 13 Außenwirtschaftsnachrichten 06/2023 Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
RkJQdWJsaXNoZXIy ODM4MTk=