Ursprungszeugnisse online beantragen – ein innovatives Angebot Ihrer Industrie- und Handelskammer © irinastrel123 - stock.adobe.com Informationen | Ansprechpartner: IHK Chemnitz Annaberg marie.reuter@chemnitz.ihk.de Chemnitz wolfgang.reckel@chemnitz.ihk.de Freiberg silke.brunn@chemnitz.ihk.de Plauen uta.eichel@chemnitz.ihk.de Zwickau margit.borchardt@chemnitz.ihk.de IHK Dresden berthold.julianna@dresden.ihk.de boehme.liane@dresden.ihk.de hahnewald.romy@dresden.ihk.de rasokat.nicole@dresden.ihk.de IHK zu Leipzig anne.gerritzen@leipzig.ihk.de nadine.thieme@leipzig.ihk.de www.sachsen.ihk.de und auf Rechnung der Bundesrepublik. In diesem Konsortium ist Allianz Trade (früher Euler Hermes) der Federführer, sodass die Absicherung eines Zahlungsausfalls aus wirtschaftlichen oder politischen Gründen unter dem Namen Hermes-Deckung bekannt ist. Abgesichert durch Hermes-Deckungen sind folgende Risiken: ∙ Fabrikationsrisiko Bei der Deckung des Fabrikations- risikos bezieht sich die Garantie beziehungsweise Bürgschaft auf Verluste der Selbstkosten, die dem Exporteur durch vorzeitige Been- digung des Geschäftes entstehen. ∙ Ausfuhrrisiko Die Deckung des Ausfuhrrisikos schützt den Exporteur für die Zeit vom Versand der Ware oder dem Beginn der Leistung bis zum Eingang der Exportforderung. Voraussetzungen für Hermes-Deckungen sind: ∙ Die Ware muss überwiegend deutschen Ursprungs sein. ∙ Der Käufer muss kreditwürdig sein. ∙ Die wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse im Käuferland müssen ausreichend stabil sein. ∙ Zwischen Exporteur und Käufer müssen handelsübliche Zahlungsbedingungen vereinbart worden sein. ∙ Die Hermes-Deckung muss vor Abschluss des Kaufvertrags beantragt worden sein. Formen, Voraussetzungen und die Beantragung einer Hermes-Deckung sind auf der Internetseite www.agaportal.de beschrieben. Über die Funktionsweise und Möglichkeiten staatlicher Exportkredit-versicherungen informiert außerdem das Außenwirtschaftsportal iXPOS. Ausfuhr-Pauschal-Gewähr- leistung (APG) Die Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung (APG) ist eine kostengünstige und einfach zu handhabende Absicherung kurzfristiger Forderungen (Zahlungsziel bis zu zwölf Monate) für deutsche Exporteure, die wiederholt mehrere Besteller in unterschiedlichen Ländern beliefern. Der Vertrag hat eine Laufzeit von einem Jahr, ca. zwei Monate vor Ablauf erhält der Exporteur ein Verlängerungsangebot. Zielgruppe sind deutsche Exportunternehmen mit einem jährlichen deckungsfähigen Exportumsatz von mindestens 500.000 EUR aus verschiedenen Märkten. Die Laufzeit beträgt bis zu zwölf Monate. Abgesichert werden können: ∙ Insolvenz eines Bestellers ∙ Nichtzahlung der Forderung innerhalb von sechs Monaten nach Fälligkeit (protracted default) ∙ staatliche Maßnahmen und kriegerische Ereignisse ∙ Nichtkonvertierung/-transferierung von Landeswährungsbeträgen ∙ Beschlagnahme der Ware infolge politischer Umstände ∙ Unmöglichkeit der Vertragserfüllung infolge politischer Umstände Zusätzlich gibt es noch die „APG-light“, diese kann bei Zahlungszielen bis vier Monate genutzt werden und unterscheidet sich geringfügig von der APG. Informationen zur APG und zur APGlight findet man unter: www.agaportal.de Beate Wilke, Oldenburgische IHK 26 Außenwirtschaftspraxis
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