ARBEITSHILFE FÜR DIE TÄGLICHE ARBEIT GESCHÄFTE WELTWEIT – Exportabsicherung Für viele Exporte – vor allem in Entwicklungs- und Schwellenländer – bieten private Versicherer keine ausreichenden Absicherungsmöglichkeiten an. Diese Lücke schließen die Bundesregierung und die Bundesländer. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Auslandsgeschäfte abzusichern: Bankgarantie Die Bankgarantie ist im internationalen Handels- und Wirtschaftsverkehr das wesentliche Instrument, um Erfüllungsrisiken abzudecken. Die Bankgarantie dokumentiert, dass der Begünstigte von einem Dritten eine vertraglich vereinbarte Leistung – zum Beispiel eine Zahlung, Lieferung oder Dienstleistung – erhält. Wird eine Leistung nicht erbracht, kann der in der Garantie festgelegte Höchstbetrag in Anspruch genommen werden. Man unterscheidet zwischen drei Arten von Bankgarantien mit weitgehend standardisierten Garantietexten: ∙ Bietungsgarantie (Tender Guarantee oder Bid Bond) ∙ Anzahlungsgarantie (Advance Payment Guarantee) ∙ Liefer- und Leistungsgarantie (Delivery Guarantee, Performance Guarantee) ∙ Erfüllungs- und Gewährleistungs- garantie (Performance Guarantee, Warranty Obligations Guarantee) Darüber hinaus existieren zwei Garantieformen: ∙ Direkte Garantie: Die Inlandsbank stellt die Auslandsgarantie direkt an den Begünstigten aus. ∙ Indirekte Garantie: Einige Länder, unter anderem im Nahen Osten, verlangen Garantien, die lokale Banken ausgestellt haben. Private Exportkreditversicherung Aus Gablers Wirtschaftslexikon: „Versicherung gegen das Ausfallrisiko von Forderungen aus Warenlieferungen, Werklieferungen sowie Dienst- und Werkleistungen.“ Private Kreditversicherer bieten die Absicherung des wirtschaftlichen Risikos an, wenn es um Exportgeschäfte in Länder mit geringem politischen Risiko geht. Politische Risiken werden höchstens bei kurzen Vertragslaufzeiten gedeckt. Eine private Exportkreditversicherung deckt per Mantelvertrag alle Ausfuhrgeschäfte eines Exporteurs in eine Region ab. Dabei wird für jeden Kunden des Exporteurs eine feste Kreditobergrenze definiert. Bis zu dieser Grenze kann der Exporteur dem Kunden Lieferantenkredite (offene Rechnung auf Ziel) gewähren. Private Kreditversicherer bieten auch kleinen Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu fünf Millionen Euro Exportpolicen an. Staatliche Exportkredit- versicherung (Hermes-Deckung) Private Kreditversicherer decken häufig nicht Lieferungen in Länder mit hohem politischen Risiko. In solchen Fällen bieten staatliche Deckungen eine mögliche Option. In Deutschland übernehmen die Allianz Trade und PriceWaterhouseCoopers (PwC) die Aufgabe einer staatlichen Exportkreditversicherung im Auftrag Foto: © CrazyCloud – stock.adobe.com 25 Außenwirtschaftsnachrichten 03/2023 Außenwirtschaftspraxis
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