Außenwirtschaftsnachrichten 03/2023

LÄNDERINFORMATIONEN Iran Tunesien Venezuela Freihandelsabkommen mit EAWU ab September Die Eurasische Wirtschaftsunion (EAWU) und Iran haben ein Freihandelsabkommen unterzeichnet, das bis Ende September 2023 in Kraft treten soll. Die Eurasische Wirtschaftsunion (EAWU), dessen Mitglieder Armenien, Belarus, Kasachstan, Kirgisistan und Russland sind, und der Iran schaffen mit dem neu beschlossenen Abkommen eine Freihandelszone und die Eckpfeiler für eine wirtschaftliche Zusammenarbeit. Die iranischen Behörden schlugen Russland vor, eine gemeinsame Institution zur Bekämpfung der gegen Teheran und Moskau verhängten westlichen Sanktionen zu schaffen. Darüber hinaus berichtete der Iran, dass die Zusammenarbeit mit Russland auf die Sektoren Banken, Energie und Tourismus ausgeweitet werden könnte. Zwischen der EAWU und dem Iran bestand bereits ein Interimsabkommen, welches in den kommenden Jahren zu einem vollständigen Freihandelsabkommen weiterentwickelt werden wollte. Seit Beginn des Angriffskrieges in der Ukraine und der Verhängung von Sanktionen gegen Russland diskutieren der Iran und Russland über Möglichkeiten, ihre Zusammenarbeit zu verbessern und auszubauen. Das neue Abkommen soll die iranische und russische Wirtschaft unterstützen und die wirtschaftliche Zusammenarbeit auch mit den anderen EAWU-Mitgliedstaaten ausweiten. Es zeigt, dass Russland derzeit an alternativen Lösungen arbeitet, um den westlichen Sanktionen entgegenzuwirken, indem es seine Aufmerksamkeit nach Osten verlagert und seine diplomatischen und wirtschaftlichen Bemühungen in Eurasien verstärkt. Denn auch wenn der Iran erklärte, Russlands Annexion der Krim, Donezk und Luhansk werde nicht anerkannt, unterstreicht die Errichtung einer Freihandelszone mit der EAWU Irans Beziehungen zu Russland und den zentralasiatischen Republiken. Auch die Vereinigten Arabischen Emirate und Thailand schlugen Russland vor, eine Freihandelszone mit der EAWU zu schaffen, und auch Thailand kündigte eine ähnliche Initiative an. GTAI vom 25.01.2023 (c/w.r.) Änderungen der Einfuhrabgaben Der Einfuhrzoll für Ladegeräte für elektrische Fahrzeuge wird bis Ende des Jahres von 30 auf 10 Prozent gesenkt, für Milch und Butter komplett aufgehoben. Sand und Marmor werden dagegen mit einem Ausfuhrzoll belastet: Sand in Höhe von 100 Dinar pro Tonne, Marmor in Höhe von 250 Dinar pro Tonne. GTAI vom 20.01.2023 (c/w.r.) Einfuhrabgaben für zahlreiche Produkte gesenkt Venezuela hat Zölle und Mehrwertsteuer für mehr als 2.000 neue und gebrauchte Produkte um bis zu 90 Prozent gesenkt. Dies gilt unter anderem für Nahrungsmittel, chemische Produkte, Textilprodukte, Maschinen, elektronische Produkte und Kfz-Teile. Ferner können natürliche Personen, Unternehmen und öffentliche Institutionen pharmazeutische Erzeugnisse der HS-Positionen 3001 bis 3006 seither komplett zoll- und steuerfrei einführen. Voraussetzung ist, dass diese in Venezuela nicht oder nicht in ausreichenden Mengen herstellbar sind. Als Nachweis gilt ein Zertifikat des Ministeriums für Industrie und nationale Produktion („Certificado de No Producción Nacional o Producción Nacional Insuficiente“ – CNP oder CPNI). Die Abgabenbegünstigungen und -befreiungen gelten bis zum 30.06.2023. Produktlisten und Details zu den Voraussetzungen gehen aus Dekret 4757 vom 29.12.2022 hervor. Die Maßnahmen sollen helfen, die nationale Produktion und Verteilung von Gütern in Venezuela sicherzustellen. GTAI vom 25.01.2023 (c/w.r.) 13 Außenwirtschaftsnachrichten 03/2023 Zoll- und Außenwirtschaftsrecht

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