„Unverhältnismäßigen Aufwand unterbunden“ Der Bundestag hat verbindliche Ziele gesetzt: Der Endenergieverbrauch in Deutschland soll bis 2030 gegenüber 2008 um 26,5 Prozent sinken. Das steht im Energieeffizienzgesetz, beschlossen im September 2023. Wie das bewerkstelligt werden soll, über Für, Wider und was die IHK zu Leipzig anzubieten hat – dazu ein Interview mit dem IHK-Energieexperten Benjamin Rummel. WIRTSCHAFT: Herr Rummel, was bedeutet das Energieeffizienzgesetz für Unternehmen? Rummel: Mit dem Gesetz greifen Stück für Stück Vorgaben für energieintensive Unternehmen, Rechenzentren und den öffentlichen Sektor. Es schreibt Energie- und Umweltmanagementsysteme vor, und es sind zertifizierte Pläne zu Energieeffizienzmaßnahmen zu veröffentlichen, wenn auch unter Wahrung des Betriebsgeheimnisses. Erstmalig ist Abwärme zu melden, damit sie weiter genutzt werden kann. WIRTSCHAFT: Ist das nicht ein Haufen Aufwand für die Unternehmen? Rummel: Definitiv. Staatliches Mikromanagement durch formalisierte Pflichten bindet personelle und finanzielle Ressourcen, denn es muss unnötig viel dokumentiert und zertifiziert werden, ohne dass die Energieeffizienz wächst. Gleichzeitig besteht Fachkräftemangel bei der Zertifizierung. Für Unternehmen ist es ratsam, sich frühzeitig zu kümmern. WIRTSCHAFT: Haben die Unternehmen selbst etwas davon? Rummel: Zwar greifen marktwirtschaftliche Mechanismen schon mit aller Härte; Energie- und Umweltmanagementsysteme helfen dennoch, Einsparpotenziale zu erkennen und Prozesse zu optimieren. Möglich sind Synergien, um etwa die Daten für den Nachhaltigkeitsbericht zu erfassen, bei der Bewertung durch Kreditinstitute, oder wenn es darum geht, Fördermittel zu beantragen. WIRTSCHAFT: Hat die IHK im Gesetzgebungsprozess Einfluss genommen? Rummel: Uns ist es als IHK-Organisation gelungen, bei der Pflicht zur Abwärmemeldung Bagatellgrenzen durchBenjamin Rummel 8 IHK zu Leipzig Magazin „Wirtschaft“ Ausgabe Winter 2024 Energie Spezial
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