Barrierefreiheit: Für wen, weshalb und wie? Die Leiterin der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Informationstechnik im Freistaat Sachsen (BfIT Sachsen) Sabine Krüger und Ulla Materne, zuständig für Inklusives Publizieren an derselben Institution, beantworten unsere Fragen zu den gesetzlichen Hintergründen der Barrierefreiheit, zur „Leichten Sprache“, zu Barrierefreiheits-Prüfungen und Angeboten für Unternehmen. WIRTSCHAFT: Guten Tag, Frau Sabine Krüger, Sie sind am Deutschen Zentrum für barrierefreies Lesen (dzb lesen) die Leiterin der Überwachungsstelle für die Barrierefreiheit von Web-Seiten und mobilen Anwendungen in Sachsen. Für welche Gruppen ist die Barrierefreiheit existenziell? Krüger: Digitale Barrierefreiheit kommt einer Vielzahl von Gruppen zugute, wenn nicht sogar uns allen. So erleichtert beispielsweise eine klar strukturierte Webseite mit kontrastreichen Farben den Zugang zu den Informationen. Grundsätzlich lassen sich vier Hauptgruppen nennen. Dies wären Menschen mit Einschränkungen im Sehen, Hören, Bewegen und Verstehen. Dazu gehören nicht nur Menschen mit dauerhaften körperlichen oder sensorischen Einschränkungen, sondern auch Menschen mit vorübergehenden Einschränkungen (etwa gebrochener Arm) oder ältere Menschen, deren Seh- und Hörvermögen altersbedingt nachlässt. WIRTSCHAFT: Welche rechtlichen Grundlagen formulieren die Barrierefreiheit? Krüger: In Deutschland bilden mehrere rechtliche Grundlagen die Basis für Barrierefreiheit, sowohl allgemein als auch speziell im digitalen Bereich. Ihren Ursprung hat die aktuelle Gesetzgebung in der UN-Behindertenrechtskonvention. Dem wurde auf EU-Ebene mit den EU-Richtlinien 2016/2102 und 2019/882 sowie diversen Durchführungsbeschlüssen Rechnung getragen. Auf nationaler Ebene wäre das Grundgesetz (Artikel 3 Absatz 3 Satz 2), das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) zu nennen. In Sachsen bilden zum Beispiel das 2019 in Kraft Sabine Krüger Ulla Materne 6 IHK zu Leipzig Magazin „Wirtschaft“ Ausgabe Herbst 2024 Das große Interview
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