WIRTSCHAFT Digital

Der derzeitige Stand beim Onlinezugangsgesetz „Es liegt viel Arbeit vor uns.“ Deutschland und die Digitalisierung, das ist ein Kapitel für sich. Das Onlinezugangsgesetz (OZG) von 2017 hatte eine Frist bis 2022 gesetzt, den Onlinezugang zu Verwaltungsleistungen zu ermöglichen. Darüber, warum wir noch nicht so weit sind, was das bedeutet und über den Teufel im Detail sprachen wir mit Jenny Krick, bei der IHK Leipzig unter anderem zuständig für das Onlinezugangsgesetz. Frau Krick, wie kommt es zu den Verzögerungen? Es war eigentlich von Beginn an klar, dass bis 2022 nicht alles umgesetzt werden kann. Die schiere Zahl der Vorgänge und der Parteien, die miteinander ins Geschick kommen müssen, ist in all ihren Verästelungen schwer zu überschauen. Wir haben die Bundes-, die Landes- und die kommunale Ebene, verschiedene Anforderungen und Vertrauensniveaus, ob ich beispielsweise den Personalausweis brauche oder ein Passwort reicht. Ein Kapitel für sich, mit eigenen Gesetzen, sind die Register. Dazu zählt das Melderegister oder, bei den IHKs, das Vermittlerregister, etwa für Versicherungsberater. Damit das OZG in aller Tiefe greifen kann, müssen die modernisiert werden. Daher hat man ein neues Gesetz auf den Weg gebracht … … das OZG-Änderungsgesetz, dem der Bundesrat am 14. Juni 2024 zugestimmt hat, das bewusst nur vereinzelte Fristen setzt und auf das eine Fertigstellungsdatum verzichtet. Man will unterbelichtete Aspekte aufgreifen, vorgelagerte Prozesse anfassen, wie die Registermodernisierung und die Schnittstellen, die miteinander reden müssen. Das Thema Datenschutz ist fordernd, die Rolle der Kommunen ist zu klären, Standards sind einzuführen. Für bestimmte Leistungen wird eine durchgängige Digitalisierung verpflichtend. Es gibt Fachgruppen für jede Leistung, und dauernd fallen neue Details auf, die man beachten muss. Es liegt also nicht am fehlenden Willen? Nein. Über all das zerbrechen sich viele kluge Leute die Köpfe. In der Sache gilt weiter, was 2017 beschlossen wurde. Um die Zugänge zu erleichtern, gibt es für Unternehmen einheitliche Nutzerkonten auf Basis des ELSTERZertifikats unter Mein Unternehmenskonto; natürliche Personen können sich über BundID mit dem Personalausweis einloggen. Diese Konten müssen sich aber noch etablieren. Inwieweit hat die IHK eine Aktie daran? Die IHK ist auf zwei Ebenen betroffen: zum einen, da wir Bürokratieabbau und digitale Einfachheit einfordern, im Interesse unserer Mitgliedsunternehmen. Zum anderen müssen wir, was unsere hoheitlichen Aufgaben angeht, selbst liefern, also unsere IHK-Formulare digitalisieren, zum Beispiel für Erlaubnisse und Anträge in der Berufsbildung. Sicher muss nicht jede Verwaltung das Rad neu erfinden, oder? Nein, weder bei den IHKs noch bei den Ländern. Es gibt Themenführerschaften, in Sachsen ist das zum Beispiel Recht und Ordnung; die anderen Länder können die Lösungen für sich anpassen. Wir als IHKs haben einen Dienstleister, der unser Serviceportal erstellt, das alle IHKs nutzen können. Als erste Leistung kann man per Unternehmenskonto oder BundID die Erlaubnis für Versicherungsvermittler online beantragen. Andere Leistungen optimieren wir gerade; sie folgen in den kommenden Monaten. Es soll ja auf jeden Fall einfacher werden … … und damit sprechen Sie einen sensiblen Punkt an. Noch bedeuten einige der Verfahren einen Mehraufwand, zumindest für die Verwaltung, wenn etwa der Post- und der digitale Weg noch parallel laufen. Da liegt viel Arbeit vor uns. Aber ja, das ist das Ziel. Das OZG-Sonderheft im Netz Jenny Krick 20 IHK zu Leipzig Magazin „Wirtschaft“ Ausgabe Herbst 2024 Onlinezugangsgesetz

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