WIRTSCHAFT

Erfahrungen und Ansichten der Auszubildenden. Veranstaltungen können in Präsenz oder auch online angeboten werden. Zur Anmeldung Kontaktperson: Yvonne Schlegel Bildungspolitik | Berufsorientierung yvonne.Schlegel@leipzig.ihk.de 0341 1267-1412 Seit Jahren fordern wir als IHK zu Leipzig, der grassierenden Ausweitung der Bürokratie entgegenzutreten. Gerade in unseren Wirtschaftspolitischen Positionen finden sich die Punkte „Bürokratieabbau forcieren – Deregulierung vorantreiben!“ immer wieder. Natürlich sagt es sich einfach, dieses „Bürokratieabbau“. Doch wo konkret können Behörden, Verwaltungen und Politik ansetzen? Wo ist es möglich, unternehmerische Freiheiten wieder zu ermöglichen? Wo können bürokra tische Hemmnisse, welche von Unternehmen in der Regel als Belastungen und Kostentreiber wahrgenommen werden, abgebaut werden? Um unsere Positionen sichtbar zu machen, haben wir Ihnen acht Vorschläge der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) zum Bürokratieabbau aufgelistet: Entschlackung des Genehmigungsrechts bei Elektrolyseuren und Produktions- oder Feuerungsanlagen, welche Wasserstoff einsetzen: Damit kleinere Anlagen von langwierigen Genehmigungsverfahren befreit werden und Betreiber großer sowie kleiner Anlagen mehr Rechtssicherheit erhalten, sollten unter anderem Schwellen zur Genehmigung und Umweltprüfung definiert werden. Beschleunigung von Genehmigungsverfahren und der Bauleitplanung: Damit Unternehmen schneller bauen können und so an neuen oder erweiterten Standorten zusätzliche ArbeitsBürokratieabbau Hemmschuhe für die regionale Wirtschaft müssen überwunden werden! plätze entstehen, sind Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Möglich wird dies beispielsweise, indem für alle Antragsverfahren Fristen zur Entscheidung der Behörden eingeführt werden oder indem ein Nachreichen von Unterlagen ermöglicht wird. Reduzierung der Registrierungspflichten im Verpackungsregister „LUCID“: Um die Unternehmen und insbesondere die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu entlasten, sollte wieder die vorherige Regelung gelten, nach der nur der Hersteller der Ware im Register gelistet ist. Im Zuge der Entwicklung einer EU-Verpackungsverordnung sollte außerdem ein „One Stop Shop“-Konzept Anwendung finden, bei dem eine Anmeldung in weiteren EU-Staaten entfallen könnte. Neuregelung der Datenschutzaufsicht bei Forschung im Gesundheitssektor: Um den Forschungsstandort Deutschland zu stärken, sollte man den Verantwortlichen die Auswahl einer zuständigen Aufsichtsbehörde ermöglichen. Eine direkte Zuständigkeit einer Behörde bei länderübergreifenden Vorhaben würde zu einer Verfahrensbeschleunigung führen. Vereinfachung der Einnahme-ÜberschussRechnung (EÜR): Vereinfachungen können beispielsweise erreicht werden, wenn spezielle Daten in einer Anlage beziehungsweise per elektronischer Verlinkung abgefragt werden. Gleichzeitig profitieren auch die Finanzverwaltungen von einer einfacheren EÜR. Optimierung der Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer: Die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer sollte beispielsweise mit der „Verrechnungsmethode“ optimiert werden. Hier sollten europäische Möglichkeiten so genutzt werden können, dass die Einfuhrumsatzsteuer erst im Zuge der Umsatzsteuer-Voranmeldung verrechnet wird. Ergänzend sollte kurzfristig auf die Verknüpfung mit einem notwendigen „Aufschubkonto“ verzichtet werden, da viele Unternehmen nicht über ein solches Konto verfügen. Reduzierung des Berichtsaufwands beim Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Bereits mit der Möglichkeit, zwischen einer digitalen Eingabe oder dem Einsenden bestehender Nachhaltigkeits- oder Lageberichte zu wählen, würde sich der 19 Hausmitteilungen IHK zu Leipzig Magazin „Wirtschaft“ Ausgabe Herbst 2023

RkJQdWJsaXNoZXIy ODM4MTk=