WIRTSCHAFT

eine individuelle Unterstützung sind primär die Mittelstand-Digital Zentren zu nennen, mit denen die IHKs kooperieren und die kostenfrei sowie anbieterneutral für Unternehmen bei Themen der Digitalisierung da sind. Diese verfügen häufig auch über KI-Trainer, an die sich Unternehmen wenden können.“ Digitalisierung und Künstliche Intelligenz werden zukünftig für weitreichende Veränderungen in Wirtschaft und Gesellschaft sorgen und neue Chancen auf Fortschritt in nahezu allen Lebensbereichen eröffnen. Das ist absolut gewiss. „Als IHK begrüßen wir deshalb die Entwicklung neuer Schlüsseltechnologien, so auch jene der KI.“, erläutert Daniela Kulik. „Einerseits können durch den Einsatz vom KI in Unternehmen erhebliche Produktivitäts- und Effizienzpotenziale erschlossen werden. Andererseits ist es jedoch essenziell, dabei das gesamte Umfeld zu betrachten und mitunter kritisch zu hinterfragen.“ Hier konkretisiert Daniela Kulik: „Ich verweise stellvertretend auf datenschutzrechtliche und ethische Fragen, den Einsatz von KI im Zusammenhang mit kritischen Infrastrukturen (unter anderem in der Energiewirtschaft) oder in der Bildung und den Medien (Stichwort: ChatGPT). Es bedarf deshalb im unternehmerischen Umfeld stets auch einer Risikobewertung und einer hinreichenden Analyse beim Einsatz neuer Technologieformen, wie der KI. Jedenfalls muss den Unternehmen bezüglich der Anwendung die Möglichkeit der individuellen Abwägung und Einschätzung gegeben werden.“ Bürokratischen Aufwand gering halten Dem schließt sich Jenny Krick an, wenn sie sagt: „Bezugnehmend auf eine Stellungnahme der DIHK zum Europäischen Gesetz über Künstliche Intelligenz (noch ohne Beschluss) steht vor allem die Forderung im Fokus, dass Sicherheit und Vertrauen für den Einsatz von KI-Technologien gestärkt werden muss. Ein europäischer Rechtsrahmen kann hierzu einen wichtigen Beitrag leisten. Dies beginnt schon mit einer möglichst eindeutigen Bestimmung des Begriffs ‚KI-System‘. Die gesetzlichen Regelungen dürfen jedoch keine unnötigen Hemmnisse für die Weiterentwicklung bei KI aufbauen und sollten vielmehr innovationsfördernd wirken. Der bürokratische Aufwand für Unternehmen sollte möglichst gering bleiben. Hilfreich wäre etwa eine unkomplizierte Bestätigung der KI-Dienstleister über die Einhaltung von dann gesetzlich geforderten Standards mit einer Erklärung oder einem Label. So könnten sich Unternehmen auf eine rechtssichere Nutzung verlassen.“ Kontaktpersonen: Jenny Krick Prozessmanagement | Onlinezugangsgesetz jenny.krick@leipzig.ihk.de 0341 1267-1176 Daniela Kulik Innovation | Cluster daniela.kulik@leipzig.ihk.de 0341 1267-1328 Wie menschlich ist die Zukunft Der frühe Vogel fängt den Wurm, so kalauert der imaginäre Volksmund. Oft ist an von ihm kommunizierten Erfahrungsgut sogar etwas dran. Etwas Gutes. So ist es beispielsweise auf jeden Fall richtig und von Vorteil, sich möglichst frühzeitig als Unternehmen bei der Suche nach Auszubildenden zu engagieren, junge Menschen auf sich aufmerksam zu machen und vielleicht sogar schon zu binden. Im Jahr 2024 findet die von der IHK zu Leipzig unterstützte „SCHAU REIN! Woche der offenen Unternehmen Sachsen“ vom 11. bis zum 16. März 2024 statt. Unternehmen, die mit ihren Angeboten teilnehmen wollen, können sich seit dem 4. September 2023 über das Portal der Veranstaltenden anmelden. Für Schülerinnen und Schüler besteht diese Möglichkeit dann erst ab dem 15. Januar 2024, die Anmeldungen der Unternehmerschaft müssen auch erst einmal gesichtet werden. Hierbei sind die Praxisnähe und die Sinnhaftigkeit der Veranstaltungen maßgebliche Kriterien der Prüfung durch das SCHAU-REIN!-Team. Von Interesse für die teilnehmenden Jugendlichen sind: die Arbeitsabläufe im Betrieb, Tätigkeiten und Ausbildungsmöglichkeiten, der Ablauf von Bewerbungsverfahren, die Praxisanforderungen in der Ausbildung und Ausbildungsmöglichkeiten zeigen SCHAU REIN! Woche der offenen Unternehmen 2024 18 IHK zu Leipzig Magazin „Wirtschaft“ Ausgabe Herbst 2023 Hausmitteilungen

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